Bundesrat Stenographisches Protokoll 717. Sitzung / Seite 212

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Vizepräsident Jürgen Weiss: Danke für den Bericht.

Wir gehen in die Debatte ein.

Erster Redner ist Herr Bundesrat Bader. Ich erteile ihm das Wort.

 


10.57

Bundesrat Karl Bader (ÖVP, Niederösterreich): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Frau Bundesministerin! Hohes Haus! Die Schule ist ständig in Bewegung, die Schule ist auch ständig in Entwicklung und in Diskussion. Ich denke, dass das für die Schule ganz wesentlich und richtig ist, weil es notwendig für eine Weiterentwicklung unserer Schule ist.

Aufgaben und Anforderungen an unsere Schulen haben sich immer wieder verändert. Ich konnte das lange Zeit selbst miterleben. Früher ist man davon ausgegangen, dass die reine Wissensvermittlung im Vordergrund steht. Heute steht neben dieser auch die erzieherische Funktion als sehr wesentliche Aufgabe, die an die Schule herangetragen wurde: Fertigkeiten vor allem im Bereich der sozialen Kompetenz und natürlich auch die demokratischen Werte entsprechend zu vermitteln!

Durch den gesellschaftlichen Wandel der letzten Jahrzehnte sind besonders viele Er­ziehungsaufgaben der Schule übertragen worden. Ich denke, dass das insgesamt auch nicht so schlimm ist, wie das manche Lehrer oft meinen, und finde das durchaus okay und positiv. Wenn das allerdings damit verbunden ist, dass sich manche Erzie­hungs­berechtigte, die ich als Lehrer auch als Erziehungsverpflichtete bezeichnen möchte, aus der Verantwortung der Erziehungsarbeit verabschieden – was leider manchmal vorkommt –, dann führt das ganz einfach zu Problemen.

Dies ist auch im Zusammenhang mit der vorliegenden Gesetzesänderung für mich eine wesentliche Sache, weil beim Frühwarnsystem ebenfalls eine gegenseitige Ver­pflichtung gegeben sein muss. Es ist zwar auf der einen Seite schon jetzt eine Ver­pflichtung der Lehrer in § 19 verankert, wonach die Lehrer die Eltern zu informieren haben, wenn es Probleme gibt, jedoch müssen meiner Meinung nach auch die Eltern, die Erziehungsberechtigten ihre Verantwortung wahrnehmen, indem sie ihrerseits die Schule informieren, wenn es Probleme in der Familie gibt. Lehrer, die sehr sensibel und sehr umsichtig agieren, merken das ohnehin, aber den wirklichen Grund zu ken­nen, ist natürlich auch sehr wesentlich, denn die Zusammenarbeit von Eltern, Schülern und Lehrer ist für die Schüler ganz einfach unerlässlich!

Das Gesetz enthält derzeit schon eine Bestimmung, damit frühzeitig Informationen an die Erziehungsberechtigten ergehen, wenn ein Nichtgenügend zu erwarten ist. Dieses Instrument hat sich, das kann ich auch aus eigener Erfahrung sagen, in den letzten Jahren sicherlich sehr bewährt und wird mit dieser Gesetzesänderung noch um die zeitliche Komponente erweitert.

Bislang war es notwendig und erforderlich, dass ein beratendes Gespräch zwingend angeboten wird, wenn im Abschlusszeugnis einer Schulstufe ein Nichtgenügend droht. Künftig ist dieses Frühwarnsystem schon dann anzuwenden, wenn bereits für das erste Semester eine negative Beurteilung in der Schulnachricht zu erwarten ist. Die Schüler und die Erziehungsberechtigten sind verpflichtend vom Lehrer zu informieren. In einem Beratungsgespräch sind alle erdenklichen Fördermöglichkeiten zu erörtern, und diese sollen natürlich die Leistungen verbessern. Es ist in besonderem Maße erforderlich, dass die Leistungsstärken der Schüler in diesem Beratungsgespräch herausgearbeitet werden, weil das allein dazu führen kann, dass es beim Schüler zu einer entsprechenden Motivation kommt und auch Leistungsreserven geschaffen wer­den können.

 


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