Bundesrat Stenographisches Protokoll 717. Sitzung / Seite 213

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Ziel dieses Beratungsgespräches, dieser Beratungsinformation ist auf jeden Fall eine möglichst frühzeitige und daher jetzt auch schon im ersten Semester ansetzende Verbesserung der Leistungssituation und natürlich auch, im Jahresabschluss eine posi­tive Beurteilung zu erreichen.

Zweckmäßig in diesem Zusammenhang ist auch die Einbeziehung von Fachkräften – das ist in jedem Fall auch klar: Bildungsberater oder schulpsychologische Berater –, und sehr wertvoll ist auch der permanente Kontakt zwischen dem Elternhaus und der Schule. Dies ist insbesondere dann sehr wesentlich, wenn auf Grund einer Beurteilung mit einem Genügend – rechtlich ja nicht zwingend vorgesehen – eine Beratung durch­zuführen ist. Im Interesse des Schülers ist eine Frühwarnung auch bei einem Genügend auf jeden Fall sinnvoll.

Zusammenfassend meine ich, dass wir in unserem Schulsystem überhaupt eine Stärkung der Individualförderung brauchen. Ich denke, das ist auch gerade im Hinblick auf die PISA-Studie sehr notwendig. Diese Gesetzesänderung, die heute beschlossen werden soll, geht einen Schritt in die richtige Richtung, und meiner Meinung nach wird das auch dadurch bestätigt, dass alle Fraktionen vorhaben, diese Gesetzesänderung zu unterstützen. (Beifall bei der ÖVP.)

11.02

 


Vizepräsident Jürgen Weiss: Nächste Rednerin ist Frau Bundesrätin Auer. – Ich erteile ihr das Wort.

 


11.03

Bundesrätin Johanna Auer (SPÖ, Burgenland): Geschätzter Herr Präsident! Frau Ministerin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Auch unsere Fraktion stimmt dieser Geset­zesänderung zu.

Berufspraktische Tage beziehungsweise Wochen zum Zwecke der Berufsorientierung und der Berufsfindung werden meist an der Polytechnischen Schule durchgeführt, und diese Tage und Wochen sind in der Schulveranstaltungsordnung, wie es richtig heißt, gesetzlich verankert.

Es scheint durchaus zweckmäßig zu sein, vornehmlich Schülern der achten bezie­hungsweise der neunten Schulstufe von allgemein bildenden Schulen die Möglichkeit der individuellen Berufs- und Bildungsorientierung zu eröffnen. Insbesondere der Be­such von Betrieben soll der Berufsorientierung, zur gezielten Berufswahl, aber auch zur Berufsbildungswahl dienen. Der Besuch solcher Betriebe erleichtert jungen Menschen die Entscheidung, welchen Ausbildungsweg und welchen Beruf sie einmal ergreifen werden.

Wenn schon aufgezeigt wird, dass Mädchen die so genannten traditionellen Frauen­berufe und Knaben die traditionellen Männerberufe ergreifen, dann ist es doch an uns allen, dem gegenzusteuern und zu ermöglichen, dass bei den berufspraktischen Tagen beziehungsweise Wochen entsprechende Betriebe besucht werden können. Ich möchte hier als Beispiel das Burgenland anführen. Dort besuchen auf Initiative der Familienlandesrätin auch Mädchen während der berufsbildenden und berufsorien­tierenden Tage und Wochen Betriebe wie zum Beispiel Automechaniker-Werkstätten und Tischlereien, üben und praktizieren dort auch.

Diese berufspraktischen Tage und Wochen werden aber leider nicht immer in vollem Ausmaß, sondern viel zu wenig in Anspruch genommen.

Kurz noch zum Frühwarnsystem. Dieses System knüpft natürlich an die Leistungen der Schüler an. Durch den Hinweis, dass auf Grund des Lernerfolges bereits in der Schul­nachricht eine negative Beurteilung droht, sollen die Schüler und die Erziehungs­berechtigten möglichst früh auf die Leistungsdefizite aufmerksam gemacht werden, um


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