hofes war schon als gewisse „Androhung“ – unter Anführungszeichen – dahin gehend zu verstehen, dass man eben nicht mehr weiter ausgliedern sollte.
Wie Kollege Binna schon gesagt hat, die festgestellten Doppelgleisigkeiten hätte man auch im Ministerium bereinigen können, dafür hätte man nicht unbedingt ausgliedern müssen.
Herr Staatssekretär Kukacka hat in einer Presseaussendung anlässlich der Eröffnung der Diamond Aircrafts in Wiener Neustadt gesagt, diese Luftfahrtgesetznovelle werde einen vereinfachten Zugang der Wirtschaft und der Bürger zum Recht mit sich bringen.
Diesen vereinfachten Zugang oder mehr Rechte für die Bürger habe ich in der Regierungsvorlage beziehungsweise in diesem Entwurf nicht finden können. Es fehlt nach wie vor die Besserstellung der von Emissionen betroffenen Menschen.
Sie haben schon Recht, Frau Kollegin Roth-Halvax, es gibt diesen Mediationskreis, doch das Problem ist: Wo ist der Rechtsanspruch? Bei diesem Mediationskreis können sich die Anrainer zwar beschweren, können sagen: Es ist viel zu laut!, aber es wird deshalb nicht zwingend irgendwas passieren müssen. Das ist das Problem: dass diese Mediationsverfahren, die ja in vielen Bereichen schon „modern“ – unter Anführungszeichen – werden, oft eben nur eine Beschäftigungstherapie sind und eine Plattform, wo die Leute ihren Ärger ablassen können, aber es muss nicht wirklich hundertprozentig etwas dabei herauskommen.
Im Sinne eines einheitlichen Umweltanlagerechts wäre es deshalb dringend notwendig, dass auch das Luftfahrtrecht mehr Bürgerbeteiligung beinhaltet. Das ist eben leider nicht der Fall, obwohl es Herr Staatssekretär Kukacka angekündigt hat. Deshalb werden wir dieser Novelle nicht zustimmen. (Beifall bei den Grünen und bei Bundesräten der SPÖ.)
11.41
Vizepräsident Jürgen Weiss: Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor.
Wünscht noch jemand das Wort? – Das ist nicht der Fall.
Die Debatte ist geschlossen.
Wird von der Berichterstattung ein Schlusswort gewünscht? – Das ist ebenfalls nicht der Fall.
Wir kommen zur Abstimmung.
Ich bitte jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Antrag zustimmen, gegen den vorliegenden Gesetzesbeschluss keinen Einspruch zu erheben, um ein Handzeichen. – Das ist die Stimmenmehrheit. Der Antrag ist angenommen.
36. Punkt
Beschluss des Nationalrates vom
10. Dezember 2004 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das
ASFINAG-Gesetz, die ASFINAG-Gesetz-Novelle 1991, das
ASFINAG-Ermächtigungsgesetz 1997 und das Bundesgesetz betreffend Maßnahmen
im Bereich der Bundesstraßengesellschaften geändert werden (680 d.B. und
751 d.B. sowie 7199/BR d.B.)
Vizepräsident Jürgen Weiss: Wir gelangen zum 36. Punkt der
Tagesordnung.
Berichterstatter
ist Herr Bundesrat Mag. Baier. Ich bitte ihn um die Berichterstattung.
Berichterstatter Mag. Bernhard Baier: Ich erstatte den Bericht des Ausschusses für Verkehr, Innovation und Technologie über den Beschluss des Nationalrates vom
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