Bundesrat Stenographisches Protokoll 717. Sitzung / Seite 232

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Vizepräsident Mag. Georg Pehm: Weitere Wortmeldungen liegen mir nicht vor.

Wünscht noch jemand das Wort? – Das ist nicht der Fall. Die Debatte ist daher geschlossen.

Wird von der Berichterstattung ein Schlusswort gewünscht? – Das ist ebenfalls nicht der Fall.

Wir gelangen daher zur Abstimmung.

Ich ersuche jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Antrag zustimmen, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben, um ein Handzeichen. – Das ist Stimmenmehrheit. Der Antrag ist somit angenommen.

37. Punkt

Beschluss des Nationalrates vom 10. Dezember 2004 betreffend ein Bundes­gesetz, mit dem das Kraftfahrgesetz 1967 (25. KFG-Novelle), die 3. Kraftfahr­gesetz-Novelle, das Arbeitszeitgesetz und das Arbeitsruhegesetz geändert wer­den (682 d.B. und 752 d.B. sowie 7200/BR d.B.)

 


Vizepräsident Mag. Georg Pehm: Wir kommen nun zu Punkt 37 der Tagesordnung.

Berichterstatter ist Herr Bundesrat Ing. Haller. Ich bitte um den Bericht.

 


Berichterstatter Ing. Hermann Haller: Ich bringe den Bericht des Ausschusses für Verkehr, Innovation und Technologie über den Beschluss des Nationalrates vom 10. De­zember 2004 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Kraftfahrgesetz 1967 (25. KFG-Novelle), die 3. Kraftfahrgesetz-Novelle, das Arbeitszeitgesetz und das Arbeitsruhegesetz geändert werden.

Der Ausschuss für Verkehr, Innovation und Technologie stellt nach Beratung der Vorla­ge am 16. Dezember 2004 mit Stimmenmehrheit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.

 


Vizepräsident Mag. Georg Pehm: Danke schön. – Wir gehen in die Debatte ein.

Zum Wort gemeldet ist Herr Bundesrat Binna. – Bitte, Herr Bundesrat.

 


12.10

Bundesrat Theodor Binna (SPÖ, Steiermark): Herr Präsident! Herr Staatssekretär! Meine Damen und Herren! Diese Gesetzesänderung betrifft unter anderem die Erhöhung der Organstrafverfügung für Telefonieren während der Fahrt und für die Nichtverwendung des Sicherheitsgurtes. Ich finde das sinnvoll. Ich kann mich aber noch daran erinnern, wie einst Verkehrsminister Schmid beim Telefonieren ohne Frei­sprechanlage während der Autofahrt vom ORF gefilmt wurde. Er hat damit keine positive Werbung für das Telefonieren mit Freisprechanlage betrieben.

In einem weiteren Punkt – deswegen ist auch meine Fraktion gegen dieses Gesetz – geht es um die so genannte Fahrerkarte. Es handelt sich hier um eine im Prinzip sinn­volle Richtlinie der EU, die Sozialvorschriften harmonisieren und Lenk- und Ruhezeiten besser kontrollieren helfen soll, und das mittels Fahrerkarten anstatt der bisherigen Tachoscheiben. Was hier im Großen und Ganzen wieder geschieht, ist der Missbrauch eines sinnvollen Gesetzes für Ihre Klientelpolitik. Sie bürden ganz einfach die Kosten für die Fahrerkarten den Lenkerinnen und Lenkern auf und nicht wie bisher dem Dienstgeber. Mit 100 € beuten Sie jene Menschen, die ohnehin schon in einer schwie­rigen Branche tätig sind, aus, um Menschen wie Kralowetz und Co zu unterstützen. Das ist meiner Meinung nach starker Tobak.

 


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