Vizepräsident Jürgen Weiss: Die nächste Zusatzfrage stellt Frau Bundesrätin Kerschbaum. – Bitte.
Bundesrätin Elisabeth Kerschbaum (Grüne, Niederösterreich): Herr Bundeskanzler! In der Nationalratssitzung vom 26. Mai wurde ein Entschließungsantrag beschlossen, mit dem Frau Minister Gehrer aufgefordert wird, in Zukunft gemeinsam mit den Bundesländern und der Wirtschaft Maßnahmen zu treffen, damit Tourismus und Freizeitwirtschaft, Landesschulräte und Landesregierungen und die Schulpartner die optimalen Zeiträume für Semesterferien koordinieren und festlegen können.
Sind diesbezüglich nach dem 26. Mai schon Maßnahmen gesetzt worden?
Vizepräsident Jürgen Weiss: Bitte, Herr Bundeskanzler.
Bundeskanzler Dr. Wolfgang Schüssel: Das kann ich jetzt nicht einmal in meiner Allzuständigkeit beantworten, aber ich werde gerne die Bildungsministerin fragen, ob es nach dem 26. Mai noch zusätzliche Aktivitäten gegeben hat. Vor dem 26. Mai sicher, das habe ich vorhin ja schon gesagt. Ob nach dem 26. Mai noch etwas war, werde ich Ihnen gerne schriftlich beantworten.
Vizepräsident Jürgen Weiss: Danke. Die Fragestunde ist beendet.
*****
Der Herr Bundeskanzler hat gemäß § 37 Abs. 4 der Geschäftsordnung des Bundesrates seine Absicht bekundet, eine Erklärung zur Regierungsumbildung abzugeben. Diese Erklärung wird den Punkt 1 der Tagesordnung bilden.
Ebenso hat der Herr Landeshauptmann von Burgenland, Hans Niessl, gemäß § 38 Abs. 3 der Geschäftsordnung seine Absicht bekundet, eine Erklärung zum Thema „Perspektiven für den Föderalismus nach dem Österreich-Konvent“ abzugeben. Diese Erklärung bildet den Punkt 2 der Tagesordnung.
Einlauf und Zuweisungen
Vizepräsident Jürgen Weiss: Hinsichtlich der eingelangten, vervielfältigten und verteilten Anfragebeantwortungen 2079/AB bis 2090/AB beziehungsweise jenes Verhandlungsgegenstandes, der nicht dem Mitwirkungsrecht des Bundesrates unterliegt, sowie der beiden Schreiben des Bundeskanzlers betreffend Amtsenthebungen von Mitgliedern der Bundesregierung unter gleichzeitiger Betrauung von neuen Mitgliedern verweise ich auf die im Sitzungssaal verteilten Mitteilungen, die dem Stenographischen Protokoll angeschlossen werden.
Die schriftlichen Mitteilungen haben folgenden
Wortlaut:
Liste der Anfragebeantwortungen (siehe S. 8)
„Beschluss des Nationalrates, der
gemäß Art. 42 Abs. 5 B-VG nicht dem Mitwirkungsrecht des Bundesrates
unterliegt
Beschluss des Nationalrates vom
26. Jänner 2005 betreffend ein Bundesgesetz über die Genehmigung des
Bundesrechnungsabschlusses für das Jahr 2003 (III-95 und 747/NR der
Beilagen)“
Schreiben des Bundeskanzlers
betreffend Amtsenthebungen unter gleichzeitiger Betrauung von Mitgliedern der
Bundesregierung:
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