tikern doch gerade die Bundesrätinnen und Bundesräte sind, die durch ihre einmalige Stellung nicht nur eine Brücke zwischen den Ländern und dem Bund schlagen, sondern auch die Anforderungen auf beiden Seiten besonders gut kennen. Das ist eine ausgesprochene Kostbarkeit, über die wir in einem lebendigen Bundesstaat verfügen!
Wenn nun im Verfassungsausschuss des Nationalrates über eine neue Verfassung weiter nachgedacht und weiter verhandelt werden soll, dann wäre es doch auch ausgesprochen unklug, die besonderen Erfahrungen des Bundesrates nicht zu berücksichtigen. Als Länderkammer sehen wir daher heute schon der Einladung mit Freude entgegen, auch in Zukunft in die Beratungen um eine gesamthaft oder auch nur punktuell zu verändernde Verfassung voll eingebunden zu werden. Dieser Teil des Parlaments kann versichern: Der Bundesrat wird sich und die Interessen der Menschen in den Bundesländern in jedem Fall bestmöglich in die weiteren Beratungen einbringen.
Was kann der Bundesrat dabei bieten? – Inhalt, viel Inhalt: Eine ganze Reihe von Vorschlägen, die das föderalistische Prinzip dieser Republik weiter stärken, den Ländern mehr Möglichkeiten zur Mitbestimmung auf nationaler und europäischer Ebene einräumen und insgesamt zu einer Aufwertung der zweiten Kammer, der Länderkammer, beitragen.
Ich habe zu dieser Thematik „nur“ – unter Anführungszeichen – die Antrittsreden der Präsidentinnen und Präsidenten der letzten Runde, also der vergangenen viereinhalb Jahre, nach Reformvorschlägen durchgesehen, und das Ergebnis ist wenig überraschend: Die Kolleginnen und Kollegen haben über ein Dutzend an Vorschlägen in ihren Reden angesprochen oder besprochen. Wahr ist: Nicht all diese Vorschläge sind mehrheitsfähig. Wahr ist außerdem: Nicht alle Vorschläge sind gleich wichtig. Aber ebenso wahr ist: Der Bundesrat verfügt über eine ganze Reihe von sinnvollen Anregungen, die einen modernen Föderalismus in einem neuen Europa möglich machen.
Ich ersuche alle Verantwortungsträger beziehungsweise – mehr noch – appelliere an alle Verantwortungsträger, die Diskussion fortzuführen und einen ernst gemeinten, mutigen Schritt gemeinsam mit dem Bundesrat zu setzen, um den Bundesstaat Österreich zu modernisieren und den Bundesrat gleichzeitig aufzuwerten.
Meine sehr geehrten Damen und Herren! Welche Positionen sind dabei nun von besonderer Bedeutung? – Aus meiner Sicht sind es zwei.
Erstens: Der Bundesrat braucht ein wirksames Stellungnahmerecht. Im Entwurf von Präsident Fiedler ist ein Stellungnahmerecht – und die Betonung liegt hier auf „ein Stellungnahmerecht“ – vorgesehen. Demnach sollte der Bundesrat berechtigt sein, Mitglieder zur Teilnahme an den Vorberatungen über Gesetzesvorschläge in Ausschüsse oder Unterausschüsse des Nationalrates zu entsenden. Was dies konkret bedeutet und, vor allem, welche Möglichkeiten der Mitbestimmung für die Länder damit in Wirklichkeit verbunden sind, bleibt vorläufig offen. In diesem Zusammenhang wird auf die Geschäftsordnungen des Nationalrates und des Bundesrates verwiesen, die entsprechend zu ändern wären.
Mutig ist das nicht! Mutig wäre, dass sich die Länderkammer betreffend ein Gesetz nicht im Nachhinein beschweren muss, noch dazu mit einem kraftlosen Verzögerungsinstrument, sondern bereits im Vorhinein zu Gesetzen konstruktiv beitragen kann. Gelingt uns das, dann wäre dies gleichzeitig ein entscheidender Fortschritt in dieser Republik in Richtung bürgernahe und bessere Gesetze.
Zeigen wir daher Mut: Verwirklichen wir gemeinsam ein wirksames Stellungnahmerecht des Bundesrates, meine sehr verehrten Damen und Herren! (Allgemeiner Beifall.)
Zweitens: Der Bundesrat braucht eine Ausweitung seiner Zustimmungsrechte. Auch in diesem Zusammenhang ist sicherlich anzuerkennen, dass Präsident Fiedler ein qualifi-
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