Sie sehen, meine Damen und Herren, eine Reihe von Aufgaben zur Bekämpfung der Kriminalität und zur Erhaltung der Sicherheit in Europa, was eben durch die Erweiterung der Grenzen der EU notwendig geworden ist. Gerade nach dieser Erweiterung im vergangenen Mai ist das Einsatz- und Aufgabengebiet wesentlich größer geworden. Europol hat den Informationsaustausch zwischen den Mitgliedstaaten zu erleichtern, Informationen und Erkenntnisse zusammenzustellen, zu analysieren und den Mitgliedstaaten die entsprechenden Informationen und Zusammenhänge zwischen den Straftaten zu übermitteln.
Die Ermittler in den Mitgliedstaaten haben die Europol zu unterstützen und Informationssammlungen zu erstellen. Heute werden wir einer Erweiterung der Kompetenzen von Europol zustimmen. Es handelt sich dabei um die Bestimmung zur Verhütung und Bekämpfung der Geldwäsche. In Zukunft kann das Europäische Polizeiamt Europol bei Geldwäsche ermitteln – unabhängig davon, aus welcher Art von Straftat die gewaschenen Gelder stammen.
Europol ist bei ihren Ermittlungen stark auf die nationalen Behörden angewiesen. Derzeit steigt in Österreich die Kriminalitätsrate, es sinkt die Aufklärungsquote. Exekutivbeamte werden eingespart, Gendarmerieposten und Polizeidienststellen werden aufgelassen. Frau Bundesministerin, an Ihnen liegt es, ob Sie diesen katastrophalen Kurs weiterfahren – oder die Notbremse ziehen, wie wir Eisenbahner zu sagen pflegen. (Beifall bei der SPÖ.)
Wir werden diesem Beschluss – in der Hoffnung zustimmen, dass dem organisierten Verbrechen in Zukunft Einhalt geboten wird. (Beifall bei der SPÖ und den Grünen.)
15.23
Vizepräsident Jürgen Weiss: Weitere Wortmeldungen liegen hiezu nicht vor.
Wünscht noch jemand das Wort? – Das ist nicht der Fall.
Die Debatte ist geschlossen.
Wird von der Berichterstattung ein Schlusswort gewünscht? – Danke.
Wir gelangen zur Abstimmung.
Ich bitte jene Bundesrätinnen und
Bundesräte, die dem Antrag zustimmen, gegen den vorliegenden Beschluss keinen
Einspruch zu erheben, um ein Handzeichen. – Das ist Stimmeneinhelligkeit.
Der Antrag ist angenommen.
Beschluss
des Nationalrates vom 26. Jänner 2005 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem
das Pensionskassengesetz, das Versicherungsaufsichtsgesetz, das Einkommensteuergesetz 1988,
das Körperschaftsteuergesetz 1988, das Erbschafts- und
Schenkungssteuergesetz 1955, das Versicherungssteuergesetz 1953, das
Betriebspensionsgesetz, das Arbeitsverfassungsgesetz, das Arbeitsvertragsrechts-Anpassungsgesetz,
das Betriebliche Mitarbeitervorsorgegesetz und das Insolvenz-
Entgeltsicherungsgesetz geändert werden (707 d.B. und 790 d.B. sowie 7209/BR
d.B.)
7. Punkt
Beschluss
des Nationalrates vom 26. Jänner 2005 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem
das Investmentfondsgesetz 1993 geändert wird (495/A und 791 d.B. sowie
7210/BR d.B.)
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