Bundesrat Stenographisches Protokoll 718. Sitzung / Seite 138

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Vizepräsidentin Anna Elisabeth Haselbach: Wünscht noch jemand das Wort? – Das ist nicht der Fall.

Daher ist die Debatte geschlossen.

17.28.5212. Punkt

Beschluss des Nationalrates vom 26. Jänner 2005 betreffend Übereinkommen – gemäß Artikel 34 des Vertrags über die Europäische Union vom Rat erstellt – über die Rechtshilfe in Strafsachen zwischen den Mitgliedstaaten der Europäi­schen Union samt Erklärungen (696 d.B. und 744 d.B. sowie 7215/BR d.B.)

13. Punkt

Beschluss des Nationalrates vom 26. Jänner 2005 betreffend Protokoll – vom Rat gemäß Artikel 34 des Vertrags über die Europäische Union erstellt – zu dem Übereinkommen über die Rechtshilfe in Strafsachen zwischen den Mitgliedstaa­ten der Europäischen Union samt Erklärungen (697 d.B. und 745 d.B. sowie 7216/BR d.B.)

 


Vizepräsidentin Anna Elisabeth Haselbach: Wir nehmen die Verhandlungen zur Tagesordnung wieder auf.

Wir kommen zur Verhandlung über die Tagesordnungspunkte 12 und 13, über welche die Debatte unter einem abgeführt wird.

Die Berichterstattung über die Punkte 12 und 13 hat Frau Bundesrätin Auer übernom­men. – Ich darf sie um beide Berichte bitten.

 


17.29.45Berichterstatterin Johanna Auer: Frau Präsidentin! Kolleginnen und Kollegen! Ich bringe den Bericht des Justizausschusses über den Beschluss des Nationalrates vom 26. Jänner 2005 betreffend ein Übereinkommen – gemäß Artikel 34 des Vertrags über die Europäischen Union vom Rat erstellt – über die Rechtshilfe in Strafsachen zwi­schen den Mitgliedstaaten der Europäischen Union samt Erklärungen.

Ich gehe davon aus, dass Ihnen der Bericht in schriftlicher Form vorliegt, und formu­liere daher gleich den Antrag:

Der Justizausschuss stellt nach Beratung der Vorlage am 1. Februar 2005 mit Stim­menmehrheit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates kei­nen Einspruch zu erheben.

Weiters bringe ich den Bericht des Justizausschusses über den Beschluss des Natio­nalrates vom 26. Jänner 2005 betreffend Protokoll – vom Rat gemäß Artikel 34 des Vertrags über die Europäische Union erstellt – zu dem Übereinkommen über die Rechtshilfe in Strafsachen zwischen den Mitgliedstaaten der Europäischen Union samt Erklärungen.

Auch dieser Bericht liegt Ihnen in schriftlicher Form vor, und ich komme auch hier gleich zum Antrag:

Der Justizausschuss stellt nach Beratung der Vorlage am 1. Februar 2005 mit Stim­meneinhelligkeit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.

 


Vizepräsidentin Anna Elisabeth Haselbach: Danke für die Berichte.

Wir gehen in die Debatte ein.

 


Zum Wort gemeldet hat sich Frau Bundesrätin Konrad. Ich bitte, das Wort zu nehmen.

 


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