Bundesrätin Eva Konrad (Grüne, Tirol): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Frau Bundesministerin! Sehr geehrte Damen und Herren! Von Seiten der Grünen wird es zum Übereinkommen über Rechtshilfe in Strafsachen zwischen den Mitgliedern der Europäischen Union keine Zustimmung geben. Den Ermittlungsmethoden, um die es in diesem Falle geht, nämlich um grenzüberschreitende, verdeckte Ermittlung, so genannte kontrollierte Lieferungen, also Scheingeschäfte und Telefonüberwachungen, stehen wir grundsätzlich mit einer gewissen Skepsis gegenüber. Auf jedem Fall muss aber, wenn solche Methoden angewandt werden, eine klare Festlegung der Rechte der Beschuldigten im Vorfeld vorgenommen werden.
Die EU hat genau zu diesem Thema im Februar 2003 der Kommission ein Grünbuch vorgelegt. Dieses Grünbuch wurde vorgelegt und liegt seither, es wurde also keine der darin enthaltenen Empfehlungen umgesetzt. Die Rechte, um die es in diesem Zusammenhang konkret geht – ich sage das jetzt nur, damit hier bekannt ist, wovon ich rede –, sind das Recht auf anwaltlichen Beistand, das Recht auf Inanspruchnahme eines Dolmetschers, der angemessene Schutz von besonders schutzbedürftigen Personen, konsularischer Beistand für in Haft befindliche ausländische Staatsangehörige, Information des Betroffenen oder der Betroffenen über seine oder ihre Rechte und Kontrollmechanismen zur Einhaltung der Verfahrens0garantie.
Hiebei handelt es sich keinesfalls um irgendwelche Sonderrechte oder Verzärtelungen für Straffällige, sondern es sind dies im Prinzip ganz grundlegende Regelungen, die zu einem Verfahren gehören, und solange diese Rechte nicht festgeschrieben sind, wird es von grüner Seite keine Zustimmung zu einer Ausweitung von polizeilichen Ermittlungsbefugnissen geben.
Dem Protokoll werden wir zustimmen, weil
die Regelungen weniger sensible Bereiche betreffen, obwohl wir auch in diesem
Falle für eine Einführung von Mindestverfahrensgarantien wären. –
Vielen Dank. (Beifall bei den Grünen.)
17.33
Vizepräsidentin Anna Elisabeth Haselbach: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Bundesrat Dr. Kühnel. – Bitte.
Bundesrat Dr. Franz Eduard Kühnel (ÖVP, Wien): Frau Präsidentin! Frau Bundesminister! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich werde mich auch sehr kurz halten.
Meine Fraktion wird beiden Vorlagen zustimmen, einerseits dem Abkommen, andererseits dem Protokoll.
Frau Kollegin Konrad hat jetzt zu erklären versucht, warum die Grünen im Nationalrat dafür und hier im Bundesrat dagegen stimmen. Ihre Ausführungen waren allerdings nicht sehr überzeugend, denn wenn man ihr zugehört hat, dann müsste man fast glauben, dass sich die EU eher in Richtung Weißrussland oder Bananenrepublik bewegt, und das kann man ja wirklich nicht sagen!
Geldwäscherei ist eines der übelsten Delikte,
die es überhaupt gibt. Man muss dabei nämlich immer wieder im Auge behalten,
woher beziehungsweise aus welchen Tätigkeiten das Geld kommt. Und wenn
Maßnahmen gesetzt werden, um die Geldwäschereiversuche hintanzuhalten, dann
sind diese Versuche meiner Ansicht nach zu unterstützen, denn das ist nur
international möglich. (Beifall bei der ÖVP und bei Bundesräten der
Freiheitlichen.)
Ich möchte den Grünen noch etwas sagen: Sie werden damit rechnen müssen, dass wir innerhalb der nächsten Zeit wieder ein derartiges Abkommen treffen werden, mit dem auf neue Methoden der Geldwäscherei im Rahmen der EU reagiert wird, um diese
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