hintanzuhalten. – In diesem Sinne verstehe ich nicht, dass Sie die Güterabwägung zwischen einer ordnungsgemäßen Kriminalitätsbekämpfung und den Rechten der Bürger so sehen, dass Sie das ablehnen müssen.
Meine Fraktion stimmt dem Gesetzentwurf
zu, und ich hoffe, dass diesen Methoden sehr viel Erfolg beschieden sein wird! (Beifall
bei der ÖVP und bei Bundesräten der Freiheitlichen.)
17.35
Vizepräsidentin Anna Elisabeth Haselbach: Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor.
Wünscht noch jemand das Wort? – Das ist nicht der Fall.
Von der Berichterstattung wird, wie ich annehme, kein Schlusswort gewünscht.
Ich bitte, Platz zu nehmen, damit wir die Abstimmung so durchführen können, dass sie Gültigkeit hat.
Kollege Bieringer zählt, ich habe auch gezählt: Es ist eine ausreichende Zahl von Mitgliedern des Bundesrates anwesend.
Wir kommen daher jetzt zur Abstimmung.
Erstens lasse ich abstimmen über den Beschluss des Nationalrats vom 26. Jänner 2005 betreffend ein Übereinkommen – gemäß Artikel 34 des Vertrages über die Europäische Union vom Rat erstellt – über die Rechtshilfe in Strafsachen zwischen den Mitgliedsstaaten der Europäischen Union samt Erklärungen.
Ich ersuche jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Antrag zustimmen, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben, um ein Handzeichen. – Es ist dies die Stimmenmehrheit. Der Antrag ist somit angenommen.
Nun gelangen wir zur Abstimmung über den Beschluss des Nationalrats vom 26. Jänner 2005 betreffend ein Protokoll – vom Rat gemäß Artikel 34 des Vertrages über die Europäische Union erstellt – zu dem Übereinkommen über die Rechtshilfe in Strafsachen zwischen den Mitgliedsstaaten der Europäischen Union samt Erklärungen.
Ich ersuche wiederum jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Antrag zustimmen, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrats keinen Einspruch zu erheben, um ein Handzeichen. – Es ist dies die Stimmeneinhelligkeit. Der Antrag ist somit angenommen.
Beschluss
des Nationalrates vom 26. Jänner 2005 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das
Studienförderungsgesetz 1992 geändert wird (488/A und 785 d.B. sowie 7217/BR
d.B.)
Vizepräsidentin Anna Elisabeth Haselbach: Wir gelangen nun zum 14. Punkt der Tagesordnung.
Die Berichterstattung hat Herr Bundesrat Bader übernommen. Ich bitte um den Bericht.
Berichterstatter Karl Bader: Der Bericht des Ausschusses für Bildung und Wissenschaft liegt Ihnen allen in schriftlicher Form vor. Ich beschränke mich daher auf die Antragstellung:
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