Bundesrat Stenographisches Protokoll 718. Sitzung / Seite 144

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Nach Schätzung des Bundesministeriums – auch diese Zahlen wurden schon ge­nannt – würden sich auf Grund der Neuregelung voraussichtlich – das sind natürlich grobe Schätzungen – 2 bis 3 Prozent mehr Förderungsberechtigungen ergeben. Das liefe auf etwa 20 bis 30 Studierende mehr hinaus, die zusätzlich in den Genuss der Studienförderung kämen. – Auch darauf wurde hingewiesen: Im Ausschuss wurde uns vom zuständigen Referenten eine Zahl von 50 Studierenden genannt. – Ich halte das im Ergebnis auch für realistischer.

Die Gesamtzahl der Studienförderung beziehenden Studierenden hat sich übrigens im Wintersemester 2004/2005 gegenüber dem Vorjahr um 1,5 Prozent erhöht.

Auch das wurde schon gesagt: Praktisch jeder fünfte an einer Universität Studierende und nahezu jeder dritte an einer Fachhochschule Studierende bezieht eine solche Stu­dienförderung.

Verbesserungen wurden auch bei der Regelung des Studienabschluss-Stipendiums und bei der Förderung von Auslandsstudien erzielt – auch darauf wurde bereits hin­gewiesen. Anders als bisher kommt künftig ein Stipendium für ein Auslandsstudium bereits ab dem dritten Semester in Betracht. – Das wird die Mobilität unserer Stu­dierenden ganz wesentlich erhöhen und fördern und bringt uns dem angestrebten europäischen Hochschulraum einen weiteren Schritt näher.

Positiv ist auch zu bewerten, dass der Mindeststudienerfolg für Magisterstudien im Sinne des Bologna-Modells geklärt worden ist. Auch das wurde mit Recht schon er­wähnt: Im Sinne des Vertrauensschutzes kann freilich der Erfolgsnachweis für diese Magisterstudien erst für jene Studierenden gelten, die im Studienjahr 2005/2006 ihr Studium beginnen.

Lassen Sie mich zusammenfassen: Da der Leistungsgedanke seit jeher ein tragendes Prinzip unserer Bildungspolitik darstellt, wird meine Fraktion dieser Vorlage aus voller Überzeugung zustimmen. – Danke. (Beifall bei den Freiheitlichen und der ÖVP.)

17.52

 


Vizepräsidentin Anna Elisabeth Haselbach: Als Nächste zu Wort gemeldet ist Frau Bundesrätin Konrad. – Bitte.

 


17.52.34

Bundesrätin Eva Konrad (Grüne, Tirol): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Frau Bundesministerin! Auch von Seiten der Grünen wird es zu dieser Vorlage eine Zustimmung geben.

Prinzipiell ist natürlich jede Verbesserung im Bereich der Studienförderung zu begrü­ßen, und es handelt sich hier – wie meine Vorredner schon ausgeführt haben – zwei­fellos um eine Verbesserung des bisherigen Zustandes.

Grund für Euphorie besteht aber sicher keiner, denn immerhin ist die Zahl der Studie­renden, die von dieser Novelle profitieren, im zweistelligen Bereich anzusiedeln – von 20 bis 30 ist im Bericht die Rede, von bis zu 50 war im Ausschuss die Rede. – Wie auch immer: Jeder Studierende/jede Studierende, die zusätzlich profitieren kann, ist es auf jeden Fall wert, dass diese Novelle beschlossen wird.

Bei jeder Debatte zum Thema Studienförderung oder auch zum Thema Studiengebüh­ren kommt irgendwann wie das Amen im Gebet – und auch heute haben wir es schon zwei- bis dreimal gehört – die Aussage: Jeder und jede kann in Österreich studieren. – Aber, sehr geehrte Damen und Herren, ein Gebet ist eben eher Ausdruck von Glauben und nicht so sehr eine Tatsachendarstellung. Und Tatsache ist, dass eben nicht jeder und nicht jede, der oder die will, in Österreich studieren kann!

 


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