Abgesehen davon – darauf möchte ich
auch wieder einmal in aller Deutlichkeit hinweisen! – müssen
20 Prozent des gesamten Stipendienvolumens dafür aufgewendet werden, die
unsoziale Studiengebühr zu entrichten. Sehr geehrte Damen und Herren! Diese
gehört, wie Sie wissen, unserer Meinung nach ersatzlos gestrichen, denn sie
trifft nachweislich junge Menschen aus einkommensschwächeren Familien, die aus
diesem Grund ein Studium oft erst gar nicht beginnen. (Bundesrat Dr. Kühnel: Sie können ja um Studienförderung ansuchen!)
Die Budgetmittel für die Studienförderung sind auch für das heurige Jahr zu niedrig veranschlagt. – Auch darauf möchte ich hinweisen. Schon in den letzten zwei Jahren konnte mit den veranschlagten Mitteln nicht das Auslangen gefunden werden. Auch für das heurige und das nächste Jahr sind dafür im Budget sicher zu wenig Geldmittel vorgesehen.
Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Die
heutige Novelle ist, wenn man den gesamten Universitätssektor anschaut, ein
richtiger Schritt, aber eben nur ein Tropfen auf dem heißen Stein. Ich würde es
so sehen – um es bildlich auszudrücken: Die Universitäten dürsten, die
StudentInnen dürsten, aber die Wettermacher in der Regierung lassen kaum
Bereitschaft erkennen, den notwendigen Regen in nächster Zeit auch fallen zu
lassen. – Danke. (Beifall bei der SPÖ und den Grünen.)
17.47
Vizepräsidentin Anna Elisabeth Haselbach: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Professor Dr. Böhm. – Bitte.
Bundesrat Dr. Peter Böhm (Freiheitliche, Wien): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Frau Bundesministerin! Werte Damen und Herren des Hohen Hauses! Bezüglich der letzten Bemerkung meiner Vorrednerin möchte ich darauf verweisen, dass die Studiengebühren insofern nicht prohibitiv wirken, als jeder Studierende, der Anspruch auf Studienförderung hat, die Studiengebühren bekanntlich ersetzt erhält.
Zu der heute zu beschließenden Gesetzesvorlage, einer Novelle zum Studienförderungsgesetz, möchte ich sagen – da stimme ich mit meiner Vorrednerin und meinem Vorredner voll überein –, dass sie einen weiteren bemerkenswerten Fortschritt im Bereich der Studienförderung mit sich bringt.
Bislang – das wurde schon gesagt – war eine solche Förderung für ein weiterführendes Magister- oder Doktoratstudium nicht mehr möglich, wenn der Studierende zwischen dem abgeschlossenen Grundstudium und dem weiterführenden Studium ein anderes Studium belegt hat – und das selbst dann, wenn er es noch vor Abschluss des Grundstudiums parallel betrieben hat.
Es war eigentlich nicht einzusehen, dass da nicht differenziert wurde. Darauf soll es daher künftig nicht mehr ankommen. Gleiches soll auch für den Zeitraum zwischen dem schon eingeführten oder erst noch zu schaffenden Bakkalaureatstudium und dem Magisterstudium gelten.
Diese Neuregelung ist zum einen schon deshalb schlüssig, weil es für ein weiterführendes Studium vor Aufnahme des Magister- oder Doktoratstudiums ohnehin keinen Anspruch auf Studienbeihilfe gibt. Zum anderen aber ist es vor allem deshalb zu begrüßen, weil es dazu führt, besonders leistungsorientierte Studierende verstärkt zu fördern.
Damit wird ein weiterführendes Studium dann gefördert, wenn das vorangegangene Studium besonders rasch absolviert und der Entschluss, ein weiterführendes Studium aufzunehmen, zügig gefasst wird – das heißt, binnen 18 Monaten nach dem Magister- beziehungsweise binnen 12 Monaten nach dem Doktoratstudium.
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