Bundesrat Stenographisches Protokoll 718. Sitzung / Seite 142

Home Seite 1 Vorherige Seite Nächste Seite

17.42.09

Bundesrätin Mag. Susanne Neuwirth (SPÖ, Salzburg): Frau Präsidentin! Sehr geehrte Frau Ministerin! Werte Kolleginnen und Kollegen! Wie wir schon gehört haben, wird das Studienförderungsgesetz 1992 geändert. Auch unserer Meinung nach ist das gut so. Es wird, wie erwähnt, Erleichterungen bei den Stipendien und den Zweitstudien geben, die Studienabschlussphase wird erleichtert, und auch bei den Auslandssemes­tern gibt es Novellierungen. – Darauf haben sich im Nationalrat alle vier Parteien ge­einigt.

Diese heute diskutierte Novellierung entspricht den aktuellen Studienverläufen und kommt somit vor allen Dingen auch den leistungsorientierten Studierenden entgegen. In Zukunft wird es also kein Problem mehr sein, zwischen einem Grundstudium und einem weiterführenden Studium auch noch ein paralleles Studium zu absolvieren und dennoch Studienförderung zu bekommen.

Wie wir schon gehört haben, wird die Förderung des Auslandsstudiums verbessert werden. Studieren im Ausland soll dann bereits im dritten Semester möglich sein. Auch ich glaube und hoffe darauf, dass das zu einer vermehrten Inanspruchnahme führen wird, was im Sinne des heute schon mehrfach strapazierten Europagedankens, der ja in Zukunft auch eine höhere Mobilität erfordern wird, zu unterstützen ist.

Bei den Studienabschlussstipendien werden erfreulicherweise besondere Härtefälle in Zukunft berücksichtigt werden, wenn durch diese Härtefälle die Zeit, die erforderlich wäre, nicht eingehalten werden kann. Die Zuweisung von Leistungs- und Förderungs­stipendien wird zukünftig auf Universitätsebene erfolgen. – Das ist auch etwas, was durchaus zu begrüßen ist.

Der letzte Punkt, den ich erwähnen möchte, ist die Tatsache, dass von den Studie­renden eines Magisterstudiums nach dem Bologna-Modell in Zukunft ein gewisser Studienerfolg zu erbringen sein wird, was ihnen natürlich vor Antritt ihres Studiums bekannt sein muss. Somit wird diese Neuregelung erst im nächsten Studienjahr – näm­lich mit dem Wintersemester 2005/2006 – eingeführt. Das halte ich für eine durchaus gerechte Einführung.

Sehr geehrte Damen und Herren! So schön das ist – ganz so schön ist die Lage an den Universitäten natürlich nicht. Das, was wir heute beschließen, kommt ja – das muss man ehrlicherweise schon sagen – nur einem ziemlich kleinen Teil der Studie­renden zu Gute. Der Bericht, der Ihnen in schriftlicher Form vorliegt, spricht von circa 20 bis 30 Betroffenen im Jahr. Wir haben auch im Ausschuss nachgefragt, und der zuständige Beamte des Ministeriums sprach von 50 Betroffenen im Jahr.

Der überwiegende Teil der Studierenden, die auf Stipendien angewiesen sind, leidet unter ganz anderen Problemen, die mit dieser Novelle leider auch wieder nicht gelöst worden sind. – Und diese Studierenden stellen immerhin 20 Prozent der Studierenden an den Universitäten und etwa ein Drittel der Studierenden an den Fachhochschulen dar, also insgesamt 47 000, wie im letzten Bericht zu lesen ist. Jetzt werden es natür­lich noch mehr sein, denn die Studienanfängerzahl ist ja in die Höhe gegangen, wie wir gehört haben.

Werte Kolleginnen und Kollegen von der ÖVP und den Freiheitlichen! Ich finde es schade, dass der Entschließungsantrag der SPÖ im Nationalrat keine Mehrheit gefun­den hat und somit einige Probleme, die die Studierenden wirklich massiv betreffen, einfach weiter auf die lange Bank geschoben worden sind. Es besteht – da werden Sie mir zustimmen – akuter Handlungsbedarf bei der Indexanpassung der Stipendienhöhe und bei den entsprechenden Bemessungsgrundlagen. Auch Sie werden wissen, dass das alltägliche Leben in den letzten Jahren teurer geworden ist. Das trifft natürlich die Studentinnen und Studenten genauso. Die letzte Anpassung ist im Jahr 1999 erfolgt.

 


Home Seite 1 Vorherige Seite Nächste Seite