Bundesrat Stenographisches Protokoll 719. Sitzung / Seite 42

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Steinadler, aufgenommen sind, beziehungsweise die Bonner Konvention, worin unter anderem Fledermäuse, Enten oder Gänse aufgelistet sind. In der Berner Konvention sind zum Beispiel die Mauereidechse oder die Kreuzkröte und in den Vogelschutz­richtlinien der Eisvogel oder die Großtrappe genannt.

Natur und Landschaft sind auf Grund ihres eigenen Wertes und als Lebensgrundlagen des Menschen auch in Verantwortung für die künftigen Generationen in besiedelten und unbesiedelten Bereichen so zu schützen, zu pflegen, zu entwickeln und, so weit erforderlich, wiederherzustellen, dass die Tier- und Pflanzenwelt einschließlich ihrer Lebensstätten und Lebensräume sowie die Vielfalt, Eigenart und Schönheit auf Dauer gesichert sind. Die wild lebenden Tiere sind als Teil des Naturhaushaltes in ihrer natür­lichen und historisch gewachsenen Artenvielfalt zu schützen. Ihre Lebensräume und sonstigen Lebensbedingungen sind auf einem ausreichenden Teil der Landesflächen zu schützen. Biotopverbundsysteme sind zu erhalten oder zu schaffen und die natür­lichen Wanderwege und Rastplätze der wild lebenden Tierarten sind zu erhalten oder, soweit erforderlich, wiederherzustellen.

Sowohl der Beitritt Österreichs zur EU als auch die Unterzeichnung von internationalen Konventionen verpflichten uns zu einem effizienten Arten- und Lebensschutzraum. Eine Verwirklichung der ehrgeizigen Ziele kann nur dann erreicht werden, wenn dafür auch die notwendigen Voraussetzungen geschaffen werden. Jedes Abkommen hat zum Ziel, die betreffende wandernde Art wieder in eine optimale Erhaltungssituation zu bringen oder in einer solchen zu erhalten.

Diejenigen wild lebenden Tierarten, die regelmäßig die nationalen Zuständigkeitsgren­zen durchqueren, können nur durch spezielle internationale Zusammenarbeit erhalten werden. Dieser internationalen Zusammenarbeit dient das vorliegende Übereinkom­men, und unsere Fraktion stimmt dem Nationalratsbeschluss zu. (Beifall bei der SPÖ und den Grünen.)

12.35


Vizepräsidentin Anna Elisabeth Haselbach: Als Nächste zu Wort gemeldet ist Frau Bundesrätin Kerschbaum. – Bitte.

 


12.36.00

Bundesrätin Elisabeth Kerschbaum (Grüne, Niederösterreich): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Frau Ministerin! Sehr geehrte Damen und Herren! Auch ich möchte kurz zur Erhaltung der wandernden Wildtiere sprechen.

Als ich dieses Thema auf der Tagesordnung gesehen habe, haben sich mir natürlich einige Fragen gestellt. Zunächst: Was für wandernde Wildtiere gibt es bei uns? Delfine können es nicht sein und Wale auch nicht. Ich habe herausgefunden, dass es Zug­vögel, Fledermäuse und Schmetterlinge und noch einige andere mehr gibt. Angeblich gibt es im Burgenland auch Hyänen, die manchmal auch  von Autos überfahren werden. Also es gibt offenbar eine ganze Menge wandernder Wildtiere bei uns.

Die zweite Frage, die ich mir gestellt habe, war: Warum hat Österreich zur Unterzeich­nung dieses Abkommens so lange gebraucht? Immerhin haben die ersten Staaten 1979 unterzeichnet, bei uns geschieht das jetzt 2005. Meines Wissens  fehlt jetzt nur mehr Estland. Die Antwort haben wir dann im Ausschuss bekommen. Es waren die Bundesländer, die das so lange verzögert hatten.  Und offensichtlich war es auch eine Frage der Finanzierung.

Die dritte Frage, die ich mir gestellt habe, auf die ich aber noch keine Antwort bekom­men habe, war: Wir verpflichten uns mit diesem Vertrag dazu, für alle Arten des Über­einkommens Forschung und Monitoring zu betreiben sowie für Anhang II artenspezielle Erhaltungsprogramme und Managementmaßnahmen zu ergreifen. In der gleichen


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