Bundesrat Stenographisches Protokoll 719. Sitzung / Seite 43

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Unterlage steht aber, dass wir dafür kein zusätzliches Personal brauchen. Ich hoffe, das gilt nur in Bezug auf das  Außenministerium. Ich gehe doch davon aus, dass man, wenn man diesen Vertrag wirklich ernst nimmt und etwas umsetzen will, dazu auch Personal brauchen wird und nicht nur einen Mitgliedsbeitrag.

Ansonsten ist es für uns ganz klar: Ein Vertrag, der vom Aussterben bedrohte Tiere schützen soll, findet natürlich die Zustimmung der Grünen. (Beifall bei den Grünen und der SPÖ.)

12.38


Vizepräsidentin Anna Elisabeth Haselbach: Da mir keine Wortmeldung mehr vor­liegt, darf ich um eines bitten: Sie werden ja gehört haben, dass ich eingeläutet habe, denn wir haben zwei Abstimmungen, die ein erhöhtes Quorum verlangen. Da muss zumindest die Hälfte der Bundesrätinnen und Bundesräte im Saal anwesend sein. Bitte das jetzt für die kommende Abstimmung zu berücksichtigen!

Mir liegt keine Wortmeldung mehr vor, frage aber, ob es noch eine Wortmeldung gibt. –Das ist nicht der Fall.

Wünscht die Berichterstattung ein Schlusswort? – Das ist ebenfalls nicht der Fall.

Daher kommen wir jetzt zur Abstimmung, die über die gegenständlichen Beschlüsse natürlich getrennt erfolgt.

Wir gelangen nun zur Abstimmung über den Beschluss des Nationalrates vom 2. März 2005 betreffend ein Abkommen zwischen der Regierung der Republik Österreich und der Regierung der Tschechischen Republik über die Beschäftigung in Grenzzonen.

Ich ersuche jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Antrag zustimmen, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben, um ein Handzeichen. – Es ist dies die Stimmeneinhelligkeit. Der Antrag ist somit angenom­men.

Nun gelangen wir zur Abstimmung über den Beschluss des Nationalrates vom 2. März 2005 betreffend ein Abkommen zwischen der Regierung der Republik Österreich und der Regierung der Tschechischen Republik über den Austausch von Arbeitnehmern zur Erweiterung der beruflichen und sprachlichen Kenntnisse.

Ich ersuche jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Antrag zustimmen, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben, um ein Handzeichen. – Es ist dies die Stimmeneinhelligkeit. Der Antrag ist somit angenom­men.

Wir gelangen nun zur Abstimmung über den Beschluss des Nationalrates vom 2. März 2005 betreffend ein Abkommen zwischen der Republik Österreich und der Republik Malta über die Vertretung der Republik Malta durch österreichische Vertretungsbehör­den hinsichtlich der Erteilung von Visa zur Durchreise und zum kurzfristigen Aufenthalt.

Ich ersuche jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Antrag zustimmen, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben, um ein Handzeichen. – Es ist die Stimmeneinhelligkeit. Der Antrag ist somit angenommen.

Nun gelangen wir zur Abstimmung über den Beschluss des Nationalrates vom 2. März 2005 betreffend eine Vereinbarung über die Satzung der Europäischen Schulen samt Anhang.

Der gegenständliche Beschluss regelt Angelegenheiten des selbständigen Wirkungs­bereiches der Länder, die der Zustimmung des Bundesrates gemäß Artikel 50 Abs. 1 zweiter Satz B-VG bedürfen.

 


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