Bundesrat Stenographisches Protokoll 719. Sitzung / Seite 45

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über den Umweltsenat geändert werden (511/A und 827 d.B. sowie 7220/BR d.B. und 7226/BR d.B.)

 


Vizepräsidentin Anna Elisabeth Haselbach: Nunmehr gelangen wir zum 6. Punkt der Tagesordnung.

Die Berichterstatterin für diesen Tagesordnungspunkt ist Frau Bundesrätin Fröhlich. – Ich darf sie um den Bericht bitten.

12.44.56

 


Berichterstatterin Christine Fröhlich: Sehr geehrte Frau Präsidentin! Frau Ministerin! Ich bringe den Bericht über den Beschluss des Nationalrates vom 2. März 2005 betref­fend ein Bundesgesetz, mit dem das Umweltverträglichkeitsprüfungsgesetz 2000 und das Bundesgesetz über den Umweltsenat geändert werden.

Der Bericht liegt Ihnen vor, weshalb ich nur den Antrag zur Kenntnis bringe.

Der Umweltausschuss stellt nach Beratung der Vorlage am 15. März 2005 mit Stim­menmehrheit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.

 


Vizepräsidentin Anna Elisabeth Haselbach: Danke für den Bericht.

Wir gehen in die Debatte ein. Als Erster zu Wort gemeldet ist Herr Bundesrat Ing. Ein­wallner. – Bitte.

 


12.45.00

Bundesrat Ing. Reinhold Einwallner (SPÖ, Vorarlberg): Frau Präsidentin! Hohes Haus! Herr Minister! Es ist ja, wenn ich richtig informiert bin, noch gar nicht so lange her, dass Sie, Herr Minister, das UVP-Gesetz in der Form gelobt haben, wie es im Moment noch besteht. Es wurde gelobt und gefeiert, aber ganz plötzlich brauchen wir eine rasche Änderung dieses Gesetzes, und ich bin gespannt, ob man mir das erklären kann.

Durch diese Änderung, die wir heute hier thematisieren, sollen in Zukunft Großprojekte wie Sportstadien, Rennstrecken, Freizeitparks, Landebahnen für Militärflugzeuge oder – in Vorarlberg ein Thema – große Golfplatzanlagen ausgenommen werden. Da soll es nur mehr eine sehr eingeschränkte Umweltverträglichkeitsprüfung geben bezie­hungsweise erst dann, wenn die Länder die Durchführung einer Einzelprüfung wollen.

Das UVP-Gesetz hat bislang sehr exakt und ausreichend definiert, ab welcher Größen­ordnung ein Vorhaben unter Beteiligung der Öffentlichkeit und auf fachlicher Grundlage hinsichtlich der Auswirkungen auf Mensch und Umwelt von den zuständigen Behörden zu prüfen ist. Es wird hier immer so getan, als wäre das bestehende Umweltverträglich­keitsprüfungsgesetz in Österreich ein Instrument des Verzögerns. Das stimmt nicht. Es ist kein Instrument des Verzögerns, es ist kein Instrument des Verhinderns, im Gegen­teil, sehr viele Umweltverträglichkeitsprüfungen werden sehr rasch durchgeführt und es gibt ein gutes und effizientes Verfahren.

Die geplante Änderung wird ja nicht nur von uns kritisch gesehen, auch die Umwelt­anwälte der Länder haben sich sehr, sehr kritisch gegen diese Gesetzesänderung gestellt. Ein kurzer Auszug aus der Kritik der Umweltanwälte zeigt dies. Sie sagen, der geplante Abänderungsantrag sei EU-widrig, er stelle eine drastische Verschlechterung für die Bevölkerung dar, er widerspreche dem Wunsch der Wirtschaft nach einer Be­hörde als Ansprechpartner. All das sind Punkte, die stark kritisiert werden. (Zwischen­bemerkung von Bundesminister Dipl.-Ing. Pröll.) – Ja, es ist immer alles falsch, Herr Minister. Immer! Jeder Kritikpunkt ist immer falsch bei Ihnen. Jetzt können Sie ruhig sagen, die acht Umweltanwälte der Länder haben Unrecht. Es scheint so, oder wie? (Bundesrat Schennach: Da müssen Sie ja selber Bauchweh haben, Herr Minister! Ganz ehrlich!) Sie kommen noch dran, Herr Schennach, oder? (Bundesrat Schenn-


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