den Vorgaben, die seit zehn Jahren gültig sind, seit zehn Jahren Usus sind in den Ländern, werden die Bundesländer die UVP-Pflicht beurteilen.
Wenn Sie den Landeshauptmann von Niederösterreich und andere Landeshauptleute ansprechen: Natürlich können alle UVP-Verfahren machen! Wir schließen diese Projekte von der Umweltverträglichkeitsprüfung nicht aus! Wer das behauptet, liegt falsch, hat den Gesetzestext nicht gelesen und hat sich mit dem Thema nicht auseinander gesetzt. – Das ist mein Vorwurf.
Weiterhin klares Reglement: Im Regime der UVP sind auch diese Projekte. Es gibt eine Einzelfallprüfung durch das Land. Beschwerdemöglichkeit existiert durch definierte Beteiligung – Umweltanwalt, Behörden und so weiter –, und es geht seinen normalen Weg.
Ich verstehe die Aufregung um dieses Thema nicht, im Gegenteil: Wir haben die UVP nicht geschwächt, sondern das Instrument um einen neuen Tatbestand ergänzt. Alles andere, meine sehr geehrten Damen und Herren, ist schlichtweg falsch – ich kann Ihnen diesen Vorwurf leider nicht ersparen. (Beifall bei der ÖVP und den Freiheitlichen.)
13.30
Vizepräsidentin
Anna Elisabeth Haselbach:
Zu Wort gemeldet ist Herr Bundesrat Wiesenegg. – Bitte.
13.30
Bundesrat Helmut Wiesenegg (SPÖ, Tirol): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Herr Bundesminister! Geschätzte Damen und Herren! Hohes Haus! Vorerst, Herr Minister, bedanke ich mich in einer anderen Angelegenheit bei Ihnen, dass Sie nun doch, auf meinen Wunsch hin, in Sachen Hochwasserschutz tätig wurden. Tragen Sie bitte den Dank auch an Herrn Sektionschef Tschulik weiter! Es ist mir ein Herzensanliegen, Ihnen dies auch von dieser Stelle aus zu sagen.
Geschätzte Damen und Herren! Das noch in Kraft befindliche UVP-Gesetz stellt, wie wir alle wissen und anerkennen, eine elementare Grundlage in unserem Rechtssystem dar.
Herr Minister! Ich möchte hier eine sachliche Auseinandersetzung mit Ihnen führen und lege dar, dass alle Umweltanwälte aller Landesregierungen Folgendes in ihrer Stellungnahme vom 24. Februar festhalten:
Der geplante Änderungsantrag ist in
faktisch allen Punkten klar EU-rechtswidrig. Auch eine Berufung auf
internationale Verpflichtungen kann nicht die Prüfung auf Erheblichkeit von
Umweltauswirkungen und Umweltverträglichkeit ersetzen. Es stellt – und das
ist für mich der Punkt – eine drastische Verschlechterung der
Umweltverträglichkeitsprüfung in ganz Österreich dar und ermöglicht damit eine
Verschlechterung der Umweltqualität. – Zitatende. (Präsident Mag. Pehm
übernimmt den Vorsitz.)
Geschätzte Damen und Herren! Daher war auch vor zehn Jahren der Beschluss dieses Umweltverträglichkeitsgesetzes ein Beschluss – da gebe ich Ihnen Recht –, der nicht nur für unsere Zukunft richtungsweisend war, sondern ich gehe davon aus, dass es auch ein „Anwaltsgesetz“ für unsere Umwelt ist.
Die geplante Initiierung einer Änderung dieses Gesetzes stellt einen Akt der Aushebelung von Rechten der jeweiligen Bevölkerung und der Betroffenen dar und, wie ich meine, auch einen Rückschritt in unserem Demokratie- und Umweltverständnis.
Ich bin daher sehr froh, dass quer durch alle Parteien, auch durch Ihre Partei, sehr geehrter Herr Minister, und, wenn ich einmal den Worten des FPÖ-Politikers Haider Glauben schenken darf, besonders in den Ländern diese von mir hier vertretene Mei-
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