Bundesrat Stenographisches Protokoll 719. Sitzung / Seite 55

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mehr Projekte, die nicht direkt UVP-pflichtig waren, sondern bei denen das Land immer schon entschieden hat: UVP ja, UVP nein – zehn Jahre lang.

Was jetzt neu diskutiert wird, ist die Frage: Wie gehen wir mit Anlagen um, die für inter­nationale Großsportveranstaltungen geplant und errichtet werden – Olympische Spiele, Europameisterschaften, wie auch im Gesetzestext angeführt –, und wie gehen wir mit Rennstrecken um, die schon lange Bestand haben? Konkret: zwei in Österreich.

Wir haben nicht gesagt: Heraus aus der UVP-Pflicht!, sondern Entscheidung dort, wo schon bisher bei Hunderten Projekten entschieden wurde – im Feststellungsbescheid der Länder: UVP ja oder nein? Wenn gravierende Umweltauswirkungen zu erwarten sind, dann auch zukünftig UVP, wenn das Land sagt: keine UVP, Feststellungsbe­scheid – Berufungsmöglichkeit.

Weil heute so locker angeklungen ist: Ja, die Umweltanwälte!, und so weiter und so fort, Frau Bundesrätin Kerschbaumer (Bundesrätin Kerschbaum: Ohne „er“!), muss ich Sie leider korrigieren. Frau Kollegin, da haben Sie sich nicht mit den tatsächlichen Verhältnissen auseinander gesetzt.

Weil Sie sagen, der Umweltanwalt kann berufen. Ein Feststellungsbescheid bedeutet: Das Land entscheidet in diesen Fällen – Olympische Spiele, EM; mir ist nur bekannt, dass wir die Fußball-Europameisterschaft haben, dass wir uns um Olympische Spiele bewerben, ansonsten wird das nicht schlagend, und für zwei Rennstrecken. In diesen Fragen können künftig die Länder entscheiden. Wenn Umweltauswirkung ja, dann UVP, wenn nein, dann nicht. Das Land entscheidet – Feststellungsbescheid. Gegen diesen Bescheid können unter anderem die Umweltanwälte berufen. Und Sie kommen hier heraus und sagen: Umweltanwälte? Was werden die machen?

Wer hat denn beim A1-Ring, sehr geehrte Frau Bundesrätin, federführend die Bürger­initiativen koordiniert und ist gegen das Projekt aufgetreten? – Der steirische Umwelt­anwalt! Und deswegen können ... (Bundesrat Gruber: Drum ändern Sie’s ja! Weil der erfolgreich war!) Nein! In Zukunft auch der Umweltanwalt, meine sehr geehrten Damen und Herren! Diskutieren wir doch sachlich, fachlich die Dinge, wie sie sind, ohne Emotionen und ohne politisches Kleingeld daraus zu schlagen! Das ist meine Anforde­rung auch in dieser Frage, die wir gemeinsam entsprechend zu bewerten haben.

Frau Bundesrätin Kerschbaum, Sie haben noch etwas gesagt: NGO-Beteiligung. – Das alles ist immer so selbstverständlich bei uns! Das wird so als selbstverständlich hinge­stellt: Österreich ist Umweltstandort Nummer eins in Europa! Das ist eben so, aber okay. Wir haben das durch eine kluge Umweltpolitik sehr viele Jahre hindurch erreicht. Mir ist vor kurzem hier im Hohen Haus gelungen, bei der UVP die Bürgerbeteiligung von Bürgerinitiativen, von Nachbarn bei Projekten auf NGOs auszuweiten. Ich habe da viele Prügel eingesteckt, auch aus Wirtschaftskreisen, aus vielen anderen Kreisen, aber Mitte dieses Jahres werden die NGOs in den Verfahren der UVP beteiligt. Wenn das kein Fortschritt ist, dann weiß ich nicht, was wir noch mehr diskutieren und um­setzen sollen!

Dass Sie gegen die NGO-Beteiligung im UVP-Verfahren gestimmt haben, dafür kann ich nichts! Ich weiß nicht, warum die Grünen damals diesem Weg nicht folgen konn­ten – sie sind offensichtlich dagegen, Bürgerbeteiligung verstärkt zuzulassen. Es ist nicht mein Weg gewesen, und Gott sei Dank haben wir uns auch in dieser Frage entsprechend durchgesetzt.

Worum geht es in Zukunft bei diesen Projekten? – Meine sehr geehrten Damen und Herren! Die Länder werden entscheiden bei internationalen Großprojekten, Olympi­schen Spielen, Europameisterschaft, bestehende Rennstrecken, Fall für Fall. Gemäß


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