Bundesrat Stenographisches Protokoll 719. Sitzung / Seite 54

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Herr Kollege Schennach! Wir von den Regierungsparteien stehen weiterhin zu Groß­veranstaltungen, zum Tourismus und zur Wirtschaft, weil vor allem diese Veranstal­tungen diesen Sparten dienen, und wir, meine Damen und Herren, stehen insgesamt zum Veranstaltungs- und Eventland Österreich.

Wir stehen auch dazu, meine Damen und Herren von der Opposition, dass die Lan­desregierungen kompetent sind. Die Landesregierungen haben unser Vertrauen, und sie sollen in Hinkunft auch in Entscheidungen stärker eingebunden werden. Wir leben eben – im Unterschied zur Opposition hier im Haus – den Föderalismus, wir setzen auch föderalistische Taten! Wir vertrauen unseren Ländern! (Beifall bei den Freiheit­lichen und der ÖVP. – Zwischenrufe bei der SPÖ.)

Ich darf noch einmal auf Kollegen Einwallner replizieren und halte fest, dass es sich bei dieser UVP-Gesetz-Novelle in keiner Weise um Anlassgesetzgebung oder um eine Reinwaschung der Frau Landeshauptmann Klasnic handelt (Ruf bei der SPÖ: Nein, es soll ein Persilschein sein!), ganz im Gegenteil: Wenn es eine politische Verantwortung für das Scheitern des A1-Ringes gibt, dann liegt sie natürlich bei der steirischen Landesregierung und bei Frau Landeshauptmann Klasnic. Um aber ein Desaster wie Spielberg nicht mehr zu erleben, ist es notwendig, diese Novelle zu schaffen und damit die Landesregierungen als kompetent und zuständig einzubinden.

Daher, meine Damen und Herren, wird meine Fraktion gegen die vorliegende Novelle in keiner Weise Einspruch erheben, sondern wir freuen uns, dass die Länder mehr Kompetenz bekommen, wir freuen uns, dass der Föderalismus wieder gestärkt wird! (Beifall bei den Freiheitlichen und der ÖVP.)

13.23


Vizepräsidentin Anna Elisabeth Haselbach: Herr Bundesminister, Sie haben das Wort.

 


13.24.00

Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft Dipl.-Ing. Josef Pröll: Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren Bundesräte! Zur UVP-Novelle ein paar Feststellungen und Klarstellungen, weil ich in den letzten Wochen oft den Eindruck hatte, dass sich sehr viele mit diesem Thema auseinander setzen, Emotionen haben, aber nicht wissen, wovon sie im Detail reden.

Ich sage das ganz bewusst deswegen, weil ich gar nicht die Auseinandersetzung pflegen will, sondern weil wir wissen müssen: Was ist der Ausgangspunkt – zehn Jahre UVP –, was ist die Entwicklung der UVP, was sind die Änderungen, wie sind sie imple­mentiert, und welche Auswirkung hat das natürlich auch auf die Frage Umweltquali­tät? – All das können wir leidenschaftlich dann auch miteinander diskutieren. Deswe­gen ein paar Feststellungen.

Die Umweltverträglichkeitsprüfung ist seit knapp mehr als zehn Jahren ein hervorra­gendes Instrument auch für die Wirtschaft, für den Umweltstandort Österreich, ein kon­zentriertes Verfahren – One-Stop-Shop – zu verwirklichen. Viele Projekte – viele Pro­jekte! – in Österreich sind dieser UVP entsprechend verwirklicht worden. Sie ist kein Verhinderungsinstrument gewesen und wird es auch in Zukunft nicht sein. Aber wir müssen sehen, dass die UVP schon seit ihrem Bestehen unterschiedliche Tatbestände kennt: Projekte, die unbedingt UVP-pflichtig sind, und sehr viele Projekte, meine sehr geehrten Damen und Herren, es ist wichtig, das auch hier im Bundesrat zu sagen –, ja, das ist der Regelfall, es gab Hunderte Feststellungsverfahren bei Projekten in den Län­dern, ob UVP-Pflicht besteht oder nicht. Und das seit zehn Jahren! Es gab wesentlich


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