Bundesrat Stenographisches Protokoll 719. Sitzung / Seite 67

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Viertens: Die Unterscheidung in dauerhafte und nicht dauerhafte Anlagen ist sachlich in keiner Weise gerechtfertigt.

Fünftens: Zusätzlich widerspricht die Änderung dem Wunsch der Wirtschaft nach einem einzigen Ansprechpartner, dem so genannten One-Stop-Shop, bei einem Ver­fahren, da das konzentrierte Bewilligungsverfahren wegfallen würde und alle Genehmi­gungen einzeln abgewickelt werden müssten.

Auch die vorgesehene Ausnahme von Autorennstrecken erweckt den unglücklichen Anschein einer Anlassgesetzgebung. Die vorgelegte UVP-Novelle ist eine skandalöse Verwässerung der Umweltstandards und bedeutet einseitige Klientelpolitik für Renn­strecken, Flugplätze, Golfplätze und dergleichen. Dies ist völlig unakzeptabel. Der zu­ständige Umweltminister ist dringend gefordert, diesen Plänen eine klare Absage zu erteilen, denn wenn ein Umweltminister der Aushebelung von Umweltprüfungen zusieht, dann ist er wohl fehl am Platz, meine Damen und Herren. Und ich meine auch, Herr Minister, dass Ihnen nicht wohl dabei ist. Sie haben in den letzten Jahren einige gute Beispiele geliefert, wie man als Umweltminister arbeiten soll, aber hiemit begeben Sie sich wieder um Meilen zurück.

Umweltverträglichkeitsprüfungen haben den Vorteil, dass sie kein Verhindern und Ver­nichten von Arbeitsplätzen sind und die Verfahren nicht ewig in die Länge gezogen werden, wie das nun von der ÖVP hingestellt wird, meine Damen und Herren. Wenn Projekte korrekt eingereicht werden, dann ist das UVP-Verfahren in Kürze durch. Im Durchschnitt dauert ein UVP-Verfahren zehn Monate, während denen Umweltauswir­kungen von Großprojekten geprüft werden. Auf Grund der bisherigen Erfahrungen mit dem UVP-Gesetz gehen UVP-Verfahren in der Regel positiv für den Projektwerber aus. Nur bei schlechten Projekten beziehungsweise mangelnder Verfahrensqualität, unzureichenden Projektunterlagen werden Vorhaben zu Fall gebracht. Dafür kann das UVP-Gesetz aber nicht verantwortlich gemacht werden.

Bei der UVP geht es um die Einbeziehung der Interessen der Anrainer, der Umwelt und nicht um die Verhinderung eines Projektes. Es ist auch für die Projektbetreiber besser, dass Konflikte vorher ausgeräumt werden, als dass sie nachher ständig An­rainerproteste haben – zum Leidwesen auch der Kommunalpolitiker vor Ort. Die UVP-Gesetzgebung wurde ins Leben gerufen, um bei Großprojekten einen allgemeinen und umweltverträglichen Kompromiss zu finden. Was jetzt geschieht, meine Damen und Herren, ist ein Rückschritt in die Zeiten der offen ausgetragenen Konflikte. Zentral bei der Planung von Großprojekten ist die Einbeziehung von Bürgerinitiativen und Anrai­nern. Die UVP ist ein Grundpfeiler des Umweltschutzes, hier darf nichts aufgeweicht werden.

Bei allem Verständnis für die Region Spielberg darf man das Kind nicht mit dem Bade ausschütten. Nur weil das schlecht vorbereitete Projekt Spielberg kürzlich gekippt wurde, wäre es der falsche Schritt, die Umweltgesetzgebung völlig auszuhöhlen. Die Umweltverträglichkeitsprüfung hat sich in den letzten zehn Jahren in über 60 Verfahren zu einem effizienten Instrument der Umweltvorsorge und der Nachhaltigkeit entwickelt. Die UVP ist inzwischen anerkannter Standard bei Genehmigungen von Großvorhaben und besitzt Vorbildwirkung für andere Bereiche der Anlagengenehmigung.

Doch nach dieser positiven Zwischenbilanz droht diese Chaos-Bundesregierung nun auch hier alles zu verschlechtern. Die Aushöhlung der UVP wäre ein riesiger Rück­schlag für die ohnehin seit dem Beginn der Regierung von Schwarz-Blau stagnierende Umweltpolitik in Österreich. Wir lehnen sie daher striktest ab. Es sollte eigentlich heutzutage kein Thema mehr sein, dass intelligenter Umweltschutz die Wirtschaft nicht schädigt und keine Arbeitsplätze kostet, sondern diese langfristig sichert.

 


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