Bundesrat Stenographisches Protokoll 719. Sitzung / Seite 66

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und zur UVP: Wenn Sie, Herr Kollege Hösele, hier diesen großartigen Wahlsieg kund­tun, den die ÖVP in der Steiermark bei den letzten Gemeinderatswahlen gefeiert, aber nicht errungen hat, dann feiern Sie ruhig weiter. Wir haben uns auch Gedanken ge­macht, was die Abkürzung UVP in der Steiermark heißen könnte. Es könnte auch noch „heuer untergehende Volkspartei“ heißen. (Beifall und Heiterkeit bei der SPÖ. – Bun­desrat Schennach: Da fehlt aber noch ein H für Hirschmann!)

Wir haben aber heute eine Gesetzesreparatur zu behandeln. Dem Umweltministerium passierten nämlich bei der Regierungsvorlage zur Novelle des UVP-Gesetzes einige Pannen, welche auch keinem im Parlament aufgefallen sind. So wurde auf die aus formalen Gründen notwendige Novellierung des Umweltsenatsgesetzes vergessen. Rechtlich bedeutet dies, dass die alten Verfahren zwar mit dem bestehenden Umwelt­senat verhandelt werden können, aber keine neuen. Es ist zum Beispiel auch keine Umnominierung von Mitgliedern des Umweltsenates mehr möglich. Es bedarf daher einer raschen Reparatur dieser Missgeschicke. Diese Fehler werden sicherlich eine Lehre sein.

Obwohl der Herr Umweltminister eigentlich in der Lage sein müsste, wenigstens formal korrekte Vorlagen ins Parlament zu bringen, weil er sicherlich einen guten Mitarbeiter­stab hat, werden wir uns in Zukunft nicht mehr auf das handwerkliche Können der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Umweltministerium verlassen können.

Unter der vorgeschobenen Berufung auf internationale Verpflichtungen sollen von der UVP-Pflicht Sportstadien, Golfplätze, Schipisten, Rennstrecken, Freizeit- und Vergnü­gungsparks ausgenommen werden, die nicht dauerhaft errichtet werden. Na ja, Renn­strecken, die nicht dauerhaft errichtet werden, Golfplätze, die nicht dauerhaft errichtet werden – für wie lange nicht dauerhaft errichtet werden? Freizeit- und Vergnügungs­parks, die nicht dauerhaft errichtet werden – da stellt sich die Frage: Wer errichtet sie dann noch, wenn nicht dauerhaft Rückflüsse von diesen Anlagen zu erwarten ist? Und noch dazu sollen die Ausnahmen für Anlagen gelten, die in Schutzgebieten liegen, und in speziellen Fällen auch für Flugplätze.

Derart umfangreiche Ausnahmen führen das UVP-Gesetz ad absurdum, denn gerade bei derartigen Großprojekten ist es unerlässlich, Umweltauswirkungen im Vorfeld abzuschätzen und vorbeugende Maßnahmen wie etwa die Ausarbeitung von Verkehrs­konzepten und dergleichen zu treffen.

Die Änderungen hätten zum Ergebnis, dass zum Beispiel die Projekte Spielberg, Kla­genfurter EM-Stadion, Magna-Teststrecken ohne Umweltverträglichkeitsprüfung durch­gepeitscht werden könnten. Das nächste Mal werden wir vielleicht auch den Straßen­bau, den Tunnelbau und weitere Großprojekte von der UVP ausnehmen, weil von Klasnics und anderen Verantwortlichen in den Bundesländern wieder so stümperhafte Fehler wie in Spielberg gemacht werden.

Das derzeit geltende Umweltverträglichkeitsgesetz garantiert den betroffenen Men­schen ein umsichtiges Verfahren und die Wahrung all ihrer Rechte als Anrainer und Betroffene. Sie begeben sich wieder in das Steinzeitalter der Umweltstandards zurück.

Einige Argumente, meine Damen und Herren, gegen eine solche Aushöhlung des UVP-Gesetzes:

Erstens: Diese Novellierung ist ein kurzsichtiger und rechtlich nicht zulässiger Versuch, die Umweltstandards in Österreich zu verschlechtern.

Zweitens: Sie widerspricht klar dem EU-Recht und ist gleichheitswidrig.

Drittens: Es wird versucht, Bürgerrechte im Rahmen der Umweltverträglichkeitsprüfung zu unterlaufen.

 


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