Bundesrat Stenographisches Protokoll 719. Sitzung / Seite 65

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Gruber, Ihre Rede wäre fast eine tatsächliche Berichtigung wert! – Bundesrat Gruber: Das kann man alles schwarz auf weiß nachlesen! – Weitere Zwischenrufe bei Bundes­räten der ÖVP und der SPÖ.) Wenn sich die Herren beruhigt haben, dann würde ich gerne mit meinem Redebeitrag beginnen.

Die Novelle, die wir hier heute behandeln, ist eine klare Verschlechterung von Umwelt­standards und Standards in der Bürgerinnen- und Bürgerbeteiligung, und sie ist ein klarer Fall von Anlassgesetzgebung. Herr Kollege Hösele hat uns das vorhin ganz ein­drucksvoll bestätigt: Er hat den SPÖ-Abgeordneten der Steiermark Landesverrat vor­geworfen (Bundesrat Hösele: Fast!) – fast vorgeworfen; sehr elegant –, wenn sie ge­gen diese Novelle stimmen würden. Das ist für mich ein ganz klares Indiz dafür, dass es sich hiebei um Anlassgesetzgebung handelt, die sich auf dieses Projekt bezieht.

Es ist schon wahr, dass wir als Bundesrat die Interessen der Länder zu vertreten haben, aber es ist immerhin ein Bundesgesetz, eine bundesweite Novelle, die wir hier behandeln. Auch wenn in Tirol angekündigt wurde, dass in Zukunft die UVP wie gehabt durchgeführt werden solle, so finde ich es trotzdem schlimm, wenn in anderen Ländern Projekte, welche die Umwelt schädigen, nicht mehr geprüft werden. Auch wenn ich hier Länderinteressen vertrete, denke ich mir doch, dass das für den österreichweiten Umweltschutz auf jeden Fall ein Nachteil ist.

Quer durch Österreich finden wir viele Meinungen, die in eine ganz ähnliche Richtung gehen. So haben zum Beispiel die Landeshauptleute von Niederösterreich und von Burgenland diese Novelle abgelehnt und angekündigt, die Umweltverträglichkeits­prüfung wie bisher beizubehalten. Der Tiroler Landeshauptmann Herwig van Staa kün­digte an, auch weiterhin die Umweltverträglichkeit streng zu prüfen und sein Stellvertre­ter Hannes Gschwentner hat erklärt, auf eine Einbindung von Bürgerinnen und Bürgern und Interessengruppen dürfe nicht verzichtet werden. Der Tiroler Umweltlandesanwalt spricht von einer völlig unverständlichen Anlassgesetzgebung. Die Wiener ÖVP hat im Landtag einen Antrag mit beschlossen, der sich gegen diese Novelle ausspricht.

Sehr geehrte Damen und Herren! Landeshauptleute, die der ÖVP angehören, bestäti­gen also, dass es sich um einen Rückschritt bei Umweltstandards und bei der Bürger­beteiligung handelt – und jetzt will uns der Herr Minister erklären, dass das eigentlich nicht so ist? Verschiedene Meinungen in einer Partei, das wissen wir auch aus den letzten Tagen, gibt es öfter, aber eine derartig unterschiedliche Interpretation finde ich doch beeindruckend. (Beifall bei den Grünen und der SPÖ.)

Wenn Landeshauptmann Herwig van Staa sagt, Umweltschutz würde in Tirol auch wei­terhin einen hohen Stellenwert haben, meine Damen und Herren, wie sonst sollte ich das interpretieren, als dass auch er durch diese Novelle eine Verschlechterung sieht, was den Umweltschutz betrifft? (Bundesrat Schennach: Richtig!)

Sehr geehrte Damen und Herren! Es sind klare Aussagen, die aus vielen verschie­denen Ländern und auch von Mitgliedern der ÖVP kommen. Wir haben also heute die Gelegenheit zu zeigen, ob der Bundesrat einzig und allein die Absegnungskammer des Nationalrats ist oder ob er tatsächlich eigenständig im Interesse der Länder und im Interesse der Umwelt entscheiden kann und diese Novelle daher ablehnt. (Beifall bei den Grünen und der SPÖ.)

14.11


Präsident Mag. Georg Pehm: Zu Wort gemeldet ist Herr Bundesrat Lindinger. – Bitte, Herr Bundesrat.

 


14.11.08

Bundesrat Ewald Lindinger (SPÖ, Oberösterreich): Geschätzter Herr Präsident! Herr Bundesminister! Meine Damen und Herren! Zu den Ausführungen von Kollegen Hösele


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