des Abgeordneten Dipl.-Ing. Uwe Scheuch durch die Bundesministerin für Inneres verwiesen werden.
Dem Bundesrat wird gleichzeitig mit der Beantwortung der angeführten parlamentarischen Anfrage über diese statistischen Zahlen, soweit dies möglich ist, berichtet werden.
Zur Frage 1b:
Das Büro für interne Angelegenheiten folgt dem Offizialprinzip der Strafprozessordnung, wonach Sicherheitsbehörden verpflichtet sind, strafrechtlich relevante Sachverhalte zu untersuchen und den Gerichtsbehörden zu melden.
Darüber hinaus kommt das Büro für interne Angelegenheiten direkten Aufträgen der Staatsanwaltschaften beziehungsweise von Untersuchungsrichterinnen und -richtern nach.
Zur Frage 2:
Das Büro für interne Angelegenheiten unterliegt denselben Kontrollmechanismen wie jede andere staatliche Verwaltungseinrichtung; es gibt keine Sonderrechte. Auf Grund der thematischen Zuständigkeit sowie des allgemeinen, auch medialen Interesses ist der Aufgabenbereich des Büros für interne Angelegenheiten aber noch von einem erhöhten faktischen Anspruch an Regeltreue und Gesetzesloyalität gekennzeichnet.
Zur Frage 3:
Das Büro für interne Angelegenheiten ist eine nach internationalem Vorbild etablierte Dienststelle außerhalb der üblichen polizeilichen Hierarchien zur sicherheits- und kriminalpolizeilichen Ermittlungsführung bei Verdachtslagen von Amtsmissbrauch und Korruption. Das Amt für interne Angelegenheiten ermittelt in der Sache faktisch weisungsfrei und arbeitet dabei direkt mit den zuständigen Justizstellen zusammen. Es ist jedoch kein Kollegialorgan im Sinne des Artikels 20 B-VG.
Zur Frage 4:
Es hat laut Bundesministerin für Inneres keine Telefonüberwachungen der angeführten Personen seitens des Bundesministeriums für Inneres gegeben.
Zur Frage 5:
Es gibt laut Bundesministerin für Inneres keinen Widerspruch. Mag. Kreutner hat völlig wahrheitskonform bestätigt, dass es in einem anderen Verfahren eine richterlich genehmigte Telefonüberwachung gegeben habe und ergo alles im gesetzlichen Rahmen und auf richterliche Anordnung geschehen sei. Eine unrichtige Verknüpfung dieser ein anderes Verfahren betreffenden und natürlich richterlich genehmigten Telefonüberwachung auf die Kärntner Gendarmeriebeamten Winkler und Stark ist laut Frau Bundesministerin für Inneres zu keinem Zeitpunkt vom Bundesministerium für Inneres getroffen worden.
Zur Frage 6:
Diese Frage fällt in den Zuständigkeitsbereich des Justizministeriums. Ich ersuche daher um Verständnis dafür, diese Frage nicht beantworten zu können.
Zur Frage 7:
Der Leiter des Büros für interne Angelegenheiten, Mag. Kreutner, informierte die Medien nicht über ein laufendes Ermittlungsverfahren. Der Leiter des Büros für interne Angelegenheiten erstattete gemäß dem Offizialprinzip der Strafprozessordnung bereits mit 10. Februar 2005, also einen Tag nach der ersten Berichterstattung in den „Ober-
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