österreichischen Nachrichten“, eine Strafanzeige gegen unbekannte Täter wegen genau dieser Veröffentlichung von Details eines laufenden Ermittlungsverfahrens in diesem Artikel der „Oberösterreichischen Nachrichten“ vom 9. Februar 2005.
In der Folge und nach bereits erfolgter Veröffentlichung durch die „Oberösterreichischen Nachrichten“ wurde wahrheitskonform nur die Tatsache bestätigt, dass es zu einer Anzeigenlegung seitens des Bundesministeriums für Inneres gekommen ist.
Zu den Fragen 8 bis 10:
Die Anzeigenlegung erfolgte gegen unbekannte Täter und auf Grundlage von Zeugenaussagen und sonstigen Ermittlungsergebnissen rechtlich auf Grund des Offizialprinzips der Strafprozessordnung, welches die Sicherheitsbehörden verpflichtet, derartigen Sachverhalten und Anzeigen nachzugehen.
Zu den Fragen 11 und 12:
Ich ersuche um Verständnis dafür, dass ich zu Einzelheiten eines gerichtlichen Verfahrens keine Stellungnahme abgeben kann.
Zur Frage 13:
Dieser Umstand ist aus Sicht der Frau Bundesministerin für Inneres inhaltlich schlicht erklärungsunmöglich, da es, wie bereits mehrfach festgestellt, keine Telefonüberwachung auf die Herren Winkler und Stark gegeben hat.
Zur Frage 14:
Alle zuständigen Stellen im Bundesministerium für Inneres, auch das Kabinett der Frau Bundesministerin, haben stets klargestellt, dass es keine illegalen Telefonüberwachungen auf die Personen Stark und Winkler gegeben hat.
Zur Frage 15:
Im Eventualfall von den zuständigen Dienstvorgesetzten, Dienst- und Disziplinarbehörden bis hin zu kriminalbehördlichen Ermittlungen und Anzeigenlegung an die Gerichte, so wie dies auch in der Anzeigenlegung gegen unbekannte Täter durch das Büro für interne Angelegenheiten im erwähnten Fall der Veröffentlichung von Details eines laufenden Ermittlungsverfahrens im Artikel der „Oberösterreichischen Nachrichten“ vom 9. Februar 2005 erfolgt ist.
Zur Frage 16:
Hier verweise ich auf die Beantwortung der Fragen 7 und 15. Seitens des Bundesministeriums für Inneres, des Büros für interne Angelegenheiten erfolgte bereits am nächsten Tag eine Anzeige an die Justiz.
Zur Frage 17:
Da es sich hier um die Verfahren einzelner namentlich genannter Personen handelt, ersuche ich um Verständnis dafür, dass eine Beantwortung aus datenschutzrechtlichen Gründen nicht möglich ist.
Zur Frage 18:
Wie die Frau Bundesministerin für Inneres mitteilt, kommt es lediglich auf die Stichhaltigkeit von Vorbringen an. Im Übrigen gilt für alle Betroffenen bis zum Beweis des Gegenteils die Unschuldsvermutung. Allen potenziellen Bewerbern stehen somit im Grunde die gleichen Erfolgschancen zu.
Zur Frage 19:
Wie „Die Presse“ richtigerweise anführt, hat es im Jahre 2003 die Zahl von 1084 Beschwerden aller Art an das Innenministerium, Büro für interne Angelegenheiten
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