Bundesrat Stenographisches Protokoll 720. Sitzung / Seite 9

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Mit dem Aufruf der Anfragen beginne ich gleich, weise aber darauf hin, dass die Fragestunde natürlich im Einvernehmen mit dem Präsidenten und Vizepräsidenten in der Präsidiale bis zu 120 Minuten erstreckt werden kann, um die Behandlung aller mündlichen Anfragen zu ermöglichen.

Bundesministerium für Finanzen

 


Vizepräsidentin Anna Elisabeth Haselbach: Wir kommen nun zur ersten Anfrage, 1415/M, an den Herrn Bundesminister für Finanzen.

Ich bitte den Anfragesteller, Herrn Bundesrat Edgar Mayer, um die Verlesung seiner Anfrage. – Bitte.

 


Bundesrat Edgar Mayer (ÖVP, Vorarlberg): Herr Staatssekretär!

1415/M-BR/2005

„Wie werden sich die Ertragsanteile der Länder und Gemeinden im Jahr 2006 ent­wickeln?“

 


Vizepräsidentin Anna Elisabeth Haselbach: Bitte, Herr Staatssekretär.

 


Staatssekretär im Bundesministerium für Finanzen Dr. Alfred Finz: Sehr verehrte Frau Präsidentin! Hoher Bundesrat! Die Ertragsanteile der Länder werden sich laut Bundesvoranschlag 2006 gegenüber dem Bundesvoranschlag 2005 um rund 155 Mil­lionen € erhöhen, jene der Gemeinden um rund 199 Millionen €. Das entspricht im Falle der Länder einer Erhöhung um rund 2,2 Prozent, bei den Gemeinden einer Er­höhung um 3,2 Prozent.

 


Vizepräsidentin Anna Elisabeth Haselbach: Wünschen Sie eine Zusatzfrage, Herr Bundesrat? – Bitte.

 


Bundesrat Edgar Mayer (ÖVP, Vorarlberg): Herr Staatssekretär! Wie hoch ist gemäß Finanzausgleichsgesetz 2005 der Anteil der einzelnen Länder an den Einnahmen aus der Mineralölsteuer?

 


Vizepräsidentin Anna Elisabeth Haselbach: Bitte, Herr Staatssekretär.

 


Staatssekretär im Bundesministerium für Finanzen Dr. Alfred Finz: Wir haben bezüglich der Aufteilung der Ertragsanteile auf Wunsch der Länder und Kommunen eine Neuregelung durchgeführt. Es gibt jetzt für alle Ertragsanteile einen einheitlichen Schlüssel; das möchte ich betonen. Wir ermitteln diesen einheitlichen Schlüssel auf Basis des Erfolges des Jahres 2004. Dies wird zurzeit vorbereitet, es gibt daher erst einen Verordnungsentwurf, die Verordnung ist noch nicht voll erlassen.

Unter diesen provisorischen Annahmen – das ist voraussichtlich noch nicht die end­gültige Aufteilung – ergeben sich jedenfalls folgende Ertragsanteile: Bund 73,204 Mil­lionen €, Länder 15,191, Gemeinden 11,605. Ausgehend vom Aufkommen gemäß Bun­desvoranschlag 2005 in Höhe von 3 700 Millionen € entfallen daher als Anteile an der Mineralölsteuer auf die Länder 562,1 Millionen € und auf die Gemein­den 429,4 Mil­lionen €.

Länderweise verteilen sich die Beträge wie folgt:

Burgenland: Land 18 Millionen, Gemeinden 11,4; Kärnten: Land 38,1 Millionen, Ge­mein­den 27,5; Niederösterreich: Land 105 Millionen, Gemeinden 71,2; Oberösterreich: Land 95,2 Millionen, Gemeinden 70,1; Salzburg: Land 37,4, Gemeinden 28,8; Steier-


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