Bundesrat Stenographisches Protokoll 720. Sitzung / Seite 39

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Tierärzte, die nebenberuflich kontrollieren, können hauptberuflich nach wie vor als Tier­arzt engagiert werden; das ist in diesem Gesetz nicht ausgeschlossen. Wenn die Behörde schon meint, die Kontrollen lieber aus der Hand geben, outsourcen zu müs­sen, und keine Amtstierärzte mehr dazu bestellt, dann müsste doch zumindest gewähr­leistet sein, dass eben ein amtlicher Tierarzt, der nur fallweise engagiert wird, nicht in einem Betrieb kontrolliert, für den er auch als Tierarzt tätig ist. Das wäre besonders wichtig, denn wenn er einen Betrieb kontrollieren soll, in dem er auch privat seine Brötchen verdient, ist das ein Gewissenskonflikt.

Bei Verkehrskontrollen zum Beispiel ist es doch gang und gäbe, dass Gendarmen nicht in jenen Gebieten kontrollieren, wo sie zu Hause sind, wo sie ihren Standort haben – einfach um den Gewissenskonflikt zu vermeiden, jemanden kontrollieren zu müssen, mit dem man auch auf anderer Ebene zu tun hat. Das ist gang und gäbe, das ist Usus. Genau in diesen Gewissenskonflikt kann man aber einen Tierarzt bringen, wenn er einen Betrieb kontrollieren muss, in dem er auch privat tätig ist. (Ruf bei der ÖVP: Das stimmt nicht!) Es ist einfach die Gefahr gegeben, dass ein Gewissenskonflikt hervor­gerufen wird.

Das neue Gesetz wird das jetzt so regeln, dass der Landeshauptmann neben den Amtstierärzten amtliche Tierärzte beauftragen kann. Dass der Landeshauptmann dabei in irgendeiner Form darauf zu achten hat, dass dieser amtliche Tierarzt nicht auch als Tierarzt in diesem Betrieb beschäftigt wird, steht leider überhaupt nicht in dem Gesetz­entwurf. (Bundesrat Ing. Kampl: Das war ja bisher so!) Ja, eben. Es hätte geändert gehört. Das war eines der Probleme, die wir auch in Niederösterreich gehabt haben. (Beifall bei den Grünen und der SPÖ.)

Die Kontrollen sollten effizient gestaltet werden. „Effizient“ heißt nicht unbedingt, dass man bei den Kontrollen sparen muss, woran sich leider auch durch diesen neuen Gesetzesbeschluss nichts ändert; Kontrollagenturen bekommen nicht wirklich mehr Geld. Die Kontrollen sollten insofern effizient sein, als Beanstandungen auch Folgen haben. Wenn zum Beispiel im Rahmen einer Monitoring-Aktion überprüft und fest­gestellt wird, dass eine Gesundheitsgefährdung vorliegt, dann kann in diesem Fall nicht einmal beschlagnahmt werden. Das heißt, es wird zwar festgestellt, dass zum Beispiel das Fleisch nicht mehr gut ist, aber man kann es nicht beschlagnahmen. Das muss in einer anderen Prüfung noch einmal festgestellt werden, dann kann es beschlagnahmt werden. – Das zum Beispiel scheint mir überhaupt nicht sinnvoll zu sein.

Des Weiteren vermisse ich, dass der Kontrollplan und der Jahresbericht des Bundes­ministeriums für Gesundheit über die Durchführung des Kontrollplans veröffentlicht werden wird. Ich denke, es ist auch im Interesse der Produzenten, dass klargestellt wird: Es wurde geprüft, diese Prüfung hat dieses und jenes Ergebnis gebracht. Ich denke, das ist nicht nur im Interesse des Konsumenten, sondern auch im Interesse des Produzenten.

Zum Thema Transparenz, die besonders für die KonsumentInnen wichtig ist, möchte ich noch kurz eingehen auf eine Anfrage betreffend eine Fleischbeschau, die wir im Jahr 2002 gestellt haben.

„Rund um den ersten (nieder)österreichischen BSE-Fall waren grobe Missstände im betroffenen Schlachthof, aber auch in anderen niederösterreichischen Schlachthöfen bekannt geworden, aus denen auf Defizite in der Kontrolltätigkeit des Landes ge­schlossen werden muss. Anlass zur Sorge geben auch die geringen für Fleisch­kontrolle zur Verfügung stehenden Finanzmittel und Ressourcen sowie die zersplit­terten Kompetenzen in diesem Bereich, die ein effizientes Arbeiten und ein wirksames Kontrollsystem erschweren. Es ist zu erwarten, dass aus den bekannt gewordenen


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