Bundesrat Stenographisches Protokoll 720. Sitzung / Seite 41

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dieser Betrieb zu seiner Kundschaft gehört, weil dieser Veterinär ja auch ein Gelöbnis seinem Bundesland gegenüber geleistet hat!

Dass es natürlich auch andere Fälle gibt, das glaube ich Ihnen schon, Frau Kollegin Kerschbaum, nur möchte ich schon klarstellen, dass man Tierärzten beziehungsweise Amtstierärzten nicht immer und ganz generell solche Dinge unterstellen sollte. Im Übrigen möchte ich schon auch darauf hinweisen, dass Amtstierärzte dem jeweiligen Landeshauptmann gegenüber das Gelöbnis geleistet haben, ihren Dienst ordnungs- und vorschriftsgemäß zu versehen – im Sinne der Lebensmittelsicherheit sowie der Gesundheit von Mensch und Tier. Dass das im Vordergrund steht, davon sollte man schon überzeugt sein. Man sollte das nicht ständig in Zweifel ziehen und stets skeptisch darüber reden.

Meine Damen und Herren, diese Kontrollen bedeuten auch – ich habe das ja schon oft hier am Rednerpult erwähnt –, dass die Produkte aus österreichischer landwirt­schaft­licher Erzeugung die best- und meistkontrollierten innerhalb der Europäischen Union sind. Mit dem heute auf der Tagesordnung stehenden Lebensmittelsicherheits- und Verbraucherschutzgesetz setzen wir einen zusätzlichen Schritt in Richtung mehr Kontrolle und noch größerer Sicherheit – und das zum Wohle der österreichischen Bürgerinnen und Bürger.

Nochmals: Österreich hat unter allen EU-Ländern das strengste Futtermittelgesetz, das strengste Lebensmittelgesetz und natürlich auch das strengste Fleischuntersuchungs­gesetz. Was das Fleischuntersuchungsgesetz anlangt: In Österreich gibt es kein Tier, das in die Nahrungskette gelangt und nicht untersucht worden wäre. Und wenn Fleisch einmal nicht in Ordnung ist, dann wird es aus dieser Kette herausgenommen und anderweitig verarbeitet.

Was das Thema tierische Produktion beziehungsweise Bundestierschutzgesetz an­langt, möchte ich aber schon auch darauf hinweisen, dass es dabei nicht immer nur um Kontrolle und Schutz geht, sondern dass das oft auch Belastungen für den Produ­zenten, vor allem sozusagen für den Urproduzenten zur Folge hat. Aus dem Bundes­tierschutzgesetz geht klar hervor, dass wir hier in Österreich natürlich sehr viel Wert auch auf jene Tiere legen, die in die Nahrungsmittelkette gelangen.

Kurz auch noch zum Thema Tierkennzeichnung. Wie schaut das Ganze beispielsweise aus beim Lebensmittel Milch, wenn irgendwo eine Gefahr lauert? – Die erste Alarm­meldung kommt da von der zuständigen Molkerei, wobei dem Bauern mitgeteilt wird, dass die von ihm angelieferte Milch nicht in Ordnung ist. Und dann wird ihm beispiels­weise auch gleich mitgeteilt: mangelnde Pflege der Melkanlage!

Ein weiterer möglicher Befund: Es muss in Ihrem Betrieb ein Rind geben, bei dem die angegebenen Werte nicht stimmen! Und das wird dann natürlich sofort überprüft. Ein weiterer möglicher Befund: Das Wasser, das Sie zur Reinigung verwenden, entspricht nicht den Vorschriften der Milchhygieneverordnung! Dann wird eben das verwendete Wasser genau untersucht.

Was die Einführung von Tiergesundheitsdiensten anlangt, so hat die österreichische Landwirtschaft in geradezu vorbildlicher Weise mit der Tierärztekammer, mit den Tier­ärzten zusammengearbeitet.

Die Zukunft wird natürlich die sein – vor allem in der pflanzlichen Produktion, was ja mit diesem Lebensmittelsicherheits- und Verbraucherschutzgesetz deutlich aufgezeigt wird –: Vom Feld zum Teller!

Folgendes möchte ich hier auch noch erwähnen, meine Damen und Herren: Sie wis­sen sicherlich, dass ab Beginn des Jahres 2005 seitens der Europäischen Union vor­geschrieben wurde – selbstverständlich muss sich auch die österreichische Land-


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