wirtschaft daran halten –, dass es für pflanzliche Produktionsflächen eine Dokumentation digitaler Natur geben muss. Und mit dieser digitalen Hofkarte wird jetzt zusätzlich genau dokumentiert, was der Landwirt angepflanzt hat, wie und wann eine Düngung erfolgte, wann die Ernte war und so weiter. Ebenso wird so ein Einsatz von Pflanzenschutzmitteln dokumentiert beziehungsweise auch, welche Pflanzenschutzmittel verwendet wurden.
Daher kann der Bauer bei von seinem Betrieb stammenden Produkten, die dann auf den Teller kommen, genau nachweisen, welche Mittel er verwendet hat beziehungsweise eben auch nicht. Ich glaube, diese Aufzeichnungspflicht, diese Dokumentation kann wirklich nur positiv unterstrichen werden.
Da hier von der Kontrolle sowie von der Kennzeichnung von Lebensmitteln gesprochen wurde: In gewissen Bereichen – da muss man schon ehrlich sein – ist der Einsatz bestimmter Mittel oft fast nicht überprüfbar.
Da Frau Bundesrätin Kerschbaum das angesprochen hat: Na selbstverständlich ist es auch schon vorgekommen, dass ein Bauer in einen Großmarkt einkaufen gegangen ist – auch ein Bauer geht einkaufen – und feststellen musste, dass dort im Regal Fleisch aus seinem Betrieb angeboten wird und, obwohl er nachweislich schon drei Monate lang kein Rind verkauft hatte, sein Name trotzdem auf einem Fleischpackerl zu lesen ist.
Die Frage wird schon öfters gestellt: Hilft da überhaupt eine Kontrolle? Ist es möglich, angesichts oft sehr niedriger Preise eine genaue Dokumentation durchzuführen?
Frau Bundesministerin, ich möchte Ihnen
jedenfalls dazu gratulieren, dass Sie sich so für diese Kontrolle eingesetzt
haben, Kontrolle, die ja für den Konsumenten sehr, sehr gut ist, obwohl sie
wahrscheinlich vor allem für fleischverarbeitende Betriebe und oft auch für
Produzenten eine Belastung darstellt. Jetzt werden Belastungen reduziert –
und trotzdem können in Österreich natürliche und wahrhafte Produkte auf den
Teller gebracht werden. (Beifall bei den Freiheitlichen und der ÖVP.)
10.58
Ankündigung einer Dringlichen Anfrage
Vizepräsident Jürgen Weiss: Bevor ich Frau Bundesministerin Rauch-Kallat das Wort erteile, gebe ich bekannt, dass mir ein Verlangen im Sinne des § 61 Abs. 3 der Geschäftsordnung auf dringliche Behandlung der schriftlichen Anfrage der Bundesräte Professor Albrecht Konecny, Kolleginnen und Kollegen an den Herrn Bundeskanzler betreffend: BZÖ-Regierungsbeteiligung verstärkt die Handlungsunfähigkeit und Instabilität der Regierung und zementiert den politischen Stillstand vorliegt.
Die Behandlung dieser Dringlichen Anfrage wird nach Erledigung der Tagesordnung erfolgen.
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Ich erteile nun Frau Bundesministerin Rauch-Kallat das Wort. – Bitte.
10.59
Bundesministerin für Gesundheit und Frauen Maria Rauch-Kallat: Herr Präsident! Hoher Bundesrat! Lassen Sie mich ganz kurz zum vorliegenden Lebensmittelsicherheits- und Verbraucherschutzgesetz Stellung nehmen, wobei ich gleich vorab sagen möchte, dass mir das als Gesundheitsministerin und nicht nur für die Lebensmittelsicherheit zuständige Ministerin ein ganz besonderes Anliegen ist. Lebensmittel sind ja
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