Lebensmittel, das hat auch die Frau Ministerin gesagt, sind lebensnotwendig, gesundheitsschädliche Lebensmittel jedoch können schwere Erkrankungen hervorrufen oder sogar zum Tode führen. Daher reden wir heute auch über Lebensmittelsicherheit.
Das Lebensmittelsicherheitsgesetz ist nur so gut, wie das Ganze auch kontrolliert werden kann. Zur effizienten Kontrolle gehört eine gute personelle und finanzielle Ausstattung jener Kontrollorgane, die das Gesetz zum Schutz der VerbraucherInnen kontrollieren sollen.
Die AGES, die Österreichische Agentur für Gesundheit und Ernährungssicherheit GmbH, war bisher weder mit ausreichenden finanziellen noch personellen Ressourcen ausgestattet. Auf Grund von Personalmangel wurden Gutachten teilweise leider zu spät erstellt, was bedeutet hat, dass KonsumentInnen gesundheitsschädliche Lebensmittel zu sich genommen haben, weil es nicht möglich war, rechtzeitig entsprechende Analysen und Untersuchungen durchzuführen.
Ein weiterer wesentlicher Grund für die Divergenzen ist die Tatsache, dass die Kompetenzen für die Erstellung der Gesetze sowie deren Vollziehung in den unterschiedlichsten Ministerien zu finden sind. Für die Vollziehung des Futtermittelgesetzes, Saatgutgesetzes, Düngemittelgesetzes und Pflanzenschutzmittelgesetzes ist nach wie vor das Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft zuständig, für die Vollziehung des Lebensmittelgesetzes – mit Ausnahme der gerichtlichen Strafbestimmungen, wofür das Justizministerium zuständig ist – ist das Bundesministerium für Gesundheit und Frauen zuständig.
Es hat aber auch den Anschein, dass im Zuge der Erstellung von neuen Gesetzentwürfen nur sehr eingeschränkt versucht wird Gesetze aufeinander abzustimmen. Anders lässt es sich für mich nicht erklären, dass für dieselben oder für ähnliche Tatbestände die angedrohten Strafen doch erheblich voneinander abweichen und auch die legistische Qualität der Strafbestimmungen sehr unterschiedlich ist. Eine einheitliche Regelung wäre hier jedenfalls zu begrüßen.
Wir sollten uns aber auch über gesunde Ernährung unterhalten – Frau Ministerin Rauch-Kallat hat das bereits angesprochen –: Laut dem letzten europäischen Ernährungsbericht sind 14 Prozent der Mädchen und 16 Prozent der Burschen zwischen dem 7. und 14. Lebensjahr dickleibig. Falsche sowie ungesunde Ernährung können zu schweren Erkrankungen führen und zu Folgeerkrankungen durch Dickleibigkeit.
In Wien wird bereits in den Kindergärten besonders Bedacht darauf genommen, vor allem in den städtischen Kindergärten. Es wird bei der Ernährung darauf geachtet, Lebensmittel aus biologischem Anbau zu verwenden, und es wird darauf geachtet, die Lebensmittel möglichst schonend zuzubereiten, damit die Vitamine und Mineralstoffe erhalten bleiben. Selbst beim Gabelfrühstück wird bereits mit Mitwirkung der Kinder auf abwechslungsreiche gesunde Ernährung geachtet – und dazu gehören durchwegs auch Obst und Gemüse, was bei Kindern nicht immer so klar ist. Es fehlt mir eine solche Aktion oder eine solche Regelung speziell im Schulbereich, was mich traurig stimmt.
Es sind mir auch keine Regelungen bekannt für Kinder, die in Internaten untergebracht sind, die genau vorschreiben würden, was wie gekocht werden sollte. Diesbezüglich fehlen mir absolut die Regeln und liegt meines Erachtens, Frau Ministerin, absoluter Handlungsbedarf vor.
Betreffend Fettleibigkeit: Sie haben das schon angesprochen, Frau Ministerin, und Kollegin Gansterer hervorgehoben, die durch ihre Initiative in den einzelnen Betrieben, den Betriebsküchen, etwas geleistet hat. Ich finde es aber schade, dass dieses Thema, das so wichtig ist, dass es auch im Arbeitsprogramm der Kommission für 2005 sowie
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