Durch entsprechende Monitoring-Programme können ausreichend Daten gesammelt werden, um tatsächlich agieren zu können und nicht nur reagieren zu müssen, wenn etwas schief gegangen ist.
Durch eine verbesserte Datenlage steigt die Qualität der Risikobewertung. Die Entscheidungsbasis für das Risikomanagement ist eine breitere. Mit Hilfe moderner Kommunikationstechniken ist eine zielgerichtete Risikokommunikation mit Verbraucherinnen und Verbrauchern, Produzentinnen und Produzenten und dem Handel möglich.
Das europäische Bekenntnis zu traditionellen Lebensmitteln und deren Produktionsweisen sichert langfristig die Vielfalt der heimischen Lebensmittelpalette ab, und das ist für unsere österreichischen Bäuerinnen und Bauern ganz besonders wichtig. Auch Erleichterungen für die Direktvermarktung und die Primärproduktion stärken den österreichischen Bauernstand und sichern den engen Kontakt zwischen den heimischen Produzentinnen und Produzenten und Verbraucherinnen und Verbrauchern auch für die Zukunft ab.
Lassen Sie mich noch ganz kurz ein paar Worte zu den Nahrungsergänzungsmitteln sagen. Wir haben sie natürlich nicht vergessen, Frau Kollegin, sondern wir haben im Nationalratsausschuss eine entsprechende Feststellung getroffen. Wir haben vereinbart, die Fragen rund um die Nahrungsergänzungsmittel gemeinsam mit der Novelle zum Arzneimittelgesetz, die im Herbst zur parlamentarischen Behandlung anstehen wird, zu behandeln, weil wir alle der Meinung sind, dass Nahrungsergänzungsmittel eher den Arzneimitteln zuzurechnen und dort auch mit der Strenge des Arzneimittelgesetzes abzuhandeln sind, denn den Nahrungsmitteln.
Meine Damen und
Herren! Ich glaube, dass wir mit diesem Lebensmittelsicherheits- und
Verbraucherschutzgesetz den Österreicherinnen und Österreichern für die Zukunft
ein modernes und auch mit entsprechenden Kontrollen ausgestattetes Gesetz zur
Verfügung stellen, ein Gesetz, das sicherstellt, dass die entsprechenden
Lebensmittel nicht nur in ausreichender Menge, sondern auch mit ausreichender
Sicherheit vorhanden sind. Wir hoffen, dass die Österreicherinnen und
Österreicher diese Lebensmittel, wie anfangs gesagt, auch in der richtigen
Weise, zur richtigen Zeit und in der richtigen Menge verbrauchen. – Ich
danke Ihnen. (Beifall bei der ÖVP und den Freiheitlichen.)
11.10
Vizepräsident Jürgen Weiss: Als Nächster erteile ich Frau Bundesrätin Lueger das Wort. – Bitte.
11.10
Bundesrätin Angela Lueger (SPÖ, Wien): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Frau Minister! Werte Kolleginnen und Kollegen! Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf soll den neuen gemeinschaftsrechtlichen Anforderungen entsprochen werden. Das österreichische Lebensmittelgesetz 1975, das auf das Lebensmittelgesetz 1951 zurückgeht, ist seit Jahren nicht mehr behandelt worden und entspricht nicht mehr den heutigen wirtschaftspolitischen Verhältnissen. Daher ist es gut, dass es – da reformbedürftig – abgestimmt wird.
Ziel dieses Bundesgesetzes sind der Gesundheitsschutz der Verbraucher sowie der Schutz der Verbraucher vor Täuschung, ferner müssen natürlich auch sämtliche europäische Richtlinien und harmonisierte Vorhaben endlich umgesetzt werden.
Ich bin überzeugt davon, dass es in diesem Gesetzentwurf durchwegs positive Ansätze gibt. Nichtsdestotrotz weist er unserer Meinung nach Mängel auf, es fehlen Punkte, die es wert gewesen wären, in diesen Entwurf eingearbeitet zu werden.
Home Seite 1 Vorherige Seite Nächste Seite