Bundesrat Stenographisches Protokoll 720. Sitzung / Seite 49

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Vielleicht ganz kurz zu den Kontrollen. Auch in diesem Fall hat man eine praxis­orientierte Richtung gewählt, nämlich in der Form der integrierten Produktkontrolle, die aber die gesamte Wertschöpfungskette umfasst, nämlich über die Futtermittel bis zu den Lebensmitteln, vom Tierschutz bis zur Tiergesundheit, aber nicht eben in Form von Doppel- oder Mehrfachkontrollen, sondern, wenn es möglich ist, eben gemeinsam und integriert und nicht parallel und unüberschaubar.

Ich halte das für einen großen Fortschritt im Sinne von: So viel wie notwendig, aber ebenso schlank und sowenig wie möglich. Gerade dies auch im Hinblick auf unsere kleinen und mittleren Unternehmen.

Ein besonderes, wichtiges Zeichen in diesen Zeiten ist für den Konsumenten die Erkennbarkeit und die Herkunft der Lebensmittel. Daher ist es umso mehr zu begrüßen, dass dies in Zeiten höchster Standards, die in Österreich den Bauern bei der Produktion abverlangt werden, für den Menschen auch klar erkennbar ist, damit die Konsumenten rasch die Identität heimischer Produkte erkennen und finden können.

Sehr geehrte Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Mit diesem Gesetz gelingt uns ein weiterer wichtiger Schritt zur Absicherung der hohen österreichischen Lebensmittelstandards in praktikabler, moderner Form, bei der es trotzdem möglich sein wird, traditionelle Speisen und deren Herstellung zu garantieren. Ich kann Sie hiermit nur einladen, Produkte unserer heimischen Bauern weiter zu genießen und auch direkt bei diesen einzukaufen.

Wir stimmen gerne diesem Gesetz zu, und ich kann Sie nur einladen, dies ebenfalls zu tun. (Beifall bei der ÖVP.)

11.25


Vizepräsident Jürgen Weiss: Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor.

Wünscht noch jemand das Wort? – Das ist nicht der Fall. Die Debatte ist geschlossen.

Wird von der Berichterstattung ein Schlusswort gewünscht? – Ebenfalls nicht, danke.

Wir gelangen zur Abstimmung.

Ich bitte jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Antrag zustimmen, gegen den vorliegenden Beschluss keinen Einspruch zu erheben, um ein Handzeichen. – Das ist die Stimmenmehrheit. Der Antrag ist angenommen.

11.26.15 2. Punkt

Beschluss des Nationalrates vom 31. März 2005 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das KommAustria-Gesetz geändert wird (544/A und 837 d.B. sowie 7231/BR d.B. und 7233/BR d.B.)

 


Vizepräsident Jürgen Weiss: Wir kommen zum 2. Punkt der Tagesordnung.

Berichterstatter ist Herr Bundesrat Dr. Spiegelfeld-Schneeburg. Ich bitte ihn um den Bericht.

 


Berichterstatter Dr. Georg Spiegelfeld-Schneeburg: Sehr geehrte Frau Minister! Sehr geehrter Herr Vizepräsident! Hohes Haus! Ich darf berichten aus dem Ausschuss für Verfassung und Föderalismus über den Beschluss des Nationalrates vom 31. März 2005 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das KommAustria-Gesetz geän­dert wird.

Der Bericht liegt Ihnen in schriftlicher Form vor, und ich darf folgenden Antrag stellen: Der Ausschuss für Verfassung und Föderalismus stellt nach Beratung der Vorlage am


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