Bundesrat Stenographisches Protokoll 720. Sitzung / Seite 50

Home Seite 1 Vorherige Seite Nächste Seite

12. April 2005 mit Stimmenmehrheit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben. – Danke sehr.

 


Vizepräsident Jürgen Weiss: Wir gehen in die Debatte ein. Erster Redner ist Herr Bundesrat Schimböck. Ich erteile ihm das Wort.

 


11.27.21

Bundesrat Wolfgang Schimböck (SPÖ, Oberösterreich): Sehr geehrter Herr Präsi­dent! Sehr geehrter Herr Staatssekretär! Sehr geehrte Damen und Herren! Uns liegt eine Novelle des KommAustria-Gesetzes vor. Ich erinnere daran, dass man im Jahr 2000 diese Gesetzesmaterie in Angriff genommen hat. Damals hat Herr Staats­sekretär Morak behauptet, es gehe um Wettbewerbsregulierung und Sicherung der Meinungsvielfalt unabhängig von parteipolitischen Interessen. Der Herr Bundeskanzler hat das damals dahin gehend ergänzt, dass man den Medienmarkt weiterentwickeln will, dass man die Entwicklung dieses Marktes fördern will – damit war auch die Ver­gabe von Lizenzen und dergleichen mehr gemeint –, dass es dafür aber keine staat­liche Finanzierung geben wird. Das war eigentlich schon von Anbeginn das Problem dieser Gesetzesmaterie.

Es hat damals sehr berechtigte Zwischenrufe des Verbandes der Österreichischen Zeitungsherausgeber gegeben. Die österreichischen Zeitungsherausgeber in der Per­son des Generalsekretärs Walter Schaffelhofer haben berechtigterweise gemeint, das ließe sich etwas kompakter, einfacher organisieren. Anstelle der vielen vorgesehenen Kommissionen hätte man sich auf zwei beschränken können. – Ja, man hätte dort wirklich für eine Klarheit, für eine Kennzeichnung von Medienbeiträgen und so weiter sorgen können. Das ist, was den ORF betrifft, alles nicht passiert. Man hat ganz bewusst in Kauf genommen, dass Werbebeiträge vermischt werden mit Patronanzen, mit Sponsoring-Beiträgen, mit Product Placement und dergleichen mehr. Es ist also nicht nur keine Klarheit entstanden, sondern es hat sich auch ein Verwaltungsmoloch entwickelt, denn das, was vorher sieben Mitarbeiter des Bundeskanzleramtes abge­wickelt haben, machen jetzt 72 Mitarbeiter in einer eigenen Behörde.

Wenn Bundeskanzler Schüssel einmal gemeint hat, da entstehe eine Behörde, die weisungsgebunden, aber auch weisungsfrei ist, dann sagt ja das Problem schon, wo das hingeführt hat. Da besteht eigentlich keinerlei Klarheit. Ich weiß schon, dass von dieser Behörde noch eine Reihe hoheitsrechtlicher Aufgaben wahrzunehmen sind und daher eine gewisse personelle Aufstockung sicherlich auch eine gewisse Berechtigung hat, aber, Herr Staatssekretär, sicherlich nicht in diesem Ausmaß.

Und es war daher leicht abzusehen, dass die Betroffenen den Weg bis zum Verfas­sungsgerichtshof gehen und nicht bereit sein würden, das alles zu bezahlen. Man hat sich jetzt in diesem neuen Modell darauf geeinigt, dass ein gewisser Bundesanteil bezahlt wird, der Bund also mit beisteuern wird.

Wenn in den letzten Jahren, in denen es tatsächlich Privatradioanbieter gibt, deren Übertragung unterbrochen wird, wie das in Salzburg der Fall ist, wo am Abend dann Beiträge nicht gesendet werden können, weil die Frequenz urplötzlich wieder dem ORF zur Verfügung steht, dann, glaube ich, ist das eine mehr als unbefriedigende Situation. Ich meine, dass gerade die vielen kleinen Radio- und Fernsehanbieter in den Bundes­ländern, in den Bezirken eine echte Chance brauchen und dass man diese Vielfalt und Pluralität unterstützen muss. Meiner Ansicht nach brauchen wir das mehr denn je in einer Welt, die immer mehr von den Medien dominiert wird.

Ich glaube daher, dass dieses Gesetz in der jetzigen Form sicherlich keine neuerliche Akzeptanz finden wird, denn die Crux bei dem Ganzen ist, dass Sie, Herr Staatssekretär, die Mittel, die Sie vom Bund beisteuern wollen, aus dem Segment der Digitalisierung, aus dem Fonds für Digitalisierung nehmen wollen. Es wäre vielmehr


Home Seite 1 Vorherige Seite Nächste Seite