Ihre ureigenste Aufgabe, die Mittel für den Bereich der Digitalisierung, wo ein großes Aufholbedürfnis in dieser Republik vorhanden ist, aufzustocken, anstatt Mittel von dort abzuziehen. Man kann nicht hinnehmen, dass da quasi Gelder für diesen Zweck abgezogen werden, dass man da nur ein Loch stopft.
Sie wissen, dass gerade von den Medien, auch von den Printmedien ganz erkleckliche steuerliche Beiträge geleistet werden. Sie wissen, dass eine Umorganisation der Urheberrechtsgesellschaften ins Haus steht, wo gleichfalls eine ganz unbefriedigende Situation für die Wirtschaft gegeben ist. Es werden von kleinen Unternehmen Urheberrechtsbeiträge eingefordert, die eigentlich schon mit den Rundfunkgebühren abgestattet werden. Ich denke an Friseurgeschäfte, kleine Gastronomiebetriebe und dergleichen mehr.
Also ich glaube, man sollte daraus eine Lehre ziehen. Wenn Sie jetzt
die Neuorganisation der Urheberrechtsgesellschaften in Angriff nehmen, Herr
Staatssekretär, dann sollte man eigentlich aus diesem missglückten Gesetzeswerk
lernen, und ich ersuche Sie um Verständnis, dass unser Klub dieser
Gesetzesnovelle nicht zustimmen wird. – Danke für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall
bei der SPÖ.)
11.32
Vizepräsident Jürgen Weiss: Nächster Redner ist Herr Bundesrat Hösele. Ich erteile ihm das Wort.
11.32
Bundesrat Herwig Hösele (ÖVP, Steiermark): Herr Präsident! Herr Staatssekretär! Kolleginnen und Kollegen! Meine sehr geehrten Damen und Herren! An sich habe ich kein Verständnis dafür, dass die SPÖ neuerdings wie bei ziemlich allen medienpolitischen Maßnahmen, die sinnvoller- und notwendigerweise seit dem Jahr 2000 nach einem leider sehr langen Zeitraum des Stillstandes der Medienpolitik, die für den Standort nicht sehr günstig war, eingeleitet wurden, nicht zustimmen kann. Aber ich habe relativ viel Verständnis dafür, dass man, wenn man so haarscharf oder nicht einmal haarscharf, sondern kilometerweit entfernt von der heutigen Materie Argumente bemüht, um dagegen sein zu können, also im Argumentationsnotstand ist – ich komme dann zu einigen Themen –, halt irgendetwas sagen möchte.
Es ist interessant, dass Sie den Generalsekretär des Verbandes Österreichischer Zeitungsverleger zitiert haben. Die österreichischen Zeitungsverleger sind jene, die seit vielen, vielen Jahren auf ein duales Mediensystem gedrängt und die KommAustria-Einrichtung – und wir reden ja heute, wenn ich den Bericht richtig lese, über ein Bundesgesetz, mit dem das KommAustria-Gesetz geändert wird – außerordentlich begrüßt haben. Das ist wahrscheinlich jene medienpolitische Gruppe in Österreich, die am meisten dafür gestimmt hat. Wenn wer beim Verfassungsgerichtshof geklagt hat, dann der ORF und nicht die Zeitungsverleger – damit man das nur in einen kleinen Zusammenhang stellt.
Zweitens: Über die Patronatssendungen ist im KommAustria-Gesetz meiner Meinung nach wenig ausgesagt. Sehr viel ist aber im Zusammenhang mit dieser Behörde, mit der RTR und mit dem ORF-Gesetz zu sehen, weil durch diese Bundesregierung endlich ein ORF-Gesetz geschaffen wurde, wo der öffentlich-rechtliche Auftrag des ORF in eindeutiger Weise definiert wurde und dem ORF langfristig das Überleben dadurch gesichert wird, dass eine Unverwechselbarkeit zu privaten Anbietern festgestellt werden soll, um den öffentlich-rechtlichen Auftrag erfüllen und auch die Gebührenfinanzierungslegitimation erhalten zu können, was ja eine Grundsatzfrage für den ORF und ein öffentlich-rechtliches Medium ist. Gerade dort ist es wichtig, dass wir eine Behörde haben, die auch Überschreitungen sozusagen in die Schranken weist. Es wäre schwierig, wenn der ORF etwa mit SAT1, RTL in Konkurrenz treten müsste – und
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