Bundesrat Stenographisches Protokoll 720. Sitzung / Seite 52

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diese Problematiken bestehen doch immer wieder – und somit in das Spannungs­verhältnis von Quote und Qualität, das sich aber positiv auflösen lässt. Ich möchte in diesem Zusammenhang darauf hinweisen, dass es im ORF wirklich ganz bedeutende Sendungen, wie das „Universum“, gibt, die sowohl Reichweite als auch Qualität erzie­len können. (Zwischenruf des Bundesrates Schennach.) – Ja, das wollte ich ja an­sprechen, dass das in dieser Form nicht eingestellt werden soll. Außerdem sind es zwei Sendeplätze in der Prime Time, also das ist sehr viel. Ich habe gestern am Abend eine „Universum“-Präsentation in Graz erlebt, deswegen kommt dieser Satz dazu.

Genau das ist eigentlich durch die Medienpolitik der Bundesregierung Schüssel und des Medienstaatssekretärs Morak in vielfacher Weise gewährleistet worden.

Wir sind einer Meinung, was den Grundsatz betrifft, und sagen, Vielfalt, Qualität und Pluralität müssen gewährleistet sein. Ich glaube, dass das durch die KommAustria, die übrigens ja gegen Ihre Stimmen mit 1. April 2001 geschaffen wurde, gewährleistet wird. Wir wollten damals eine unabhängige Medienbehörde. Sie haben die Verfas­sungsmehrheit dazu verweigert, was bedauerlich ist.

Wenn man medienpolitisches Neuland betritt und Jahre des Stillstandes pionierhaft beendet, müssen selbstverständlich auch Wege beschritten werden, die Hindernisse und Probleme bringen, die man eben überwinden und bewältigen muss. Das ist durch diese Novelle auch in einer weiteren Frage sichergestellt worden.

Ich möchte aber festhalten: Die mit 1. April 2001 gegründete Rundfunk- und Telekom­regulierungsgmbH ist ein europaweit beispielhaftes Kompetenzzentrum. Sie wird als Regulierungseinrichtung dem Konvergenzgedanken gerecht, trägt dem Zusammen­wachsen der Bereiche Rundfunk, IT und Telekommunikation Rechnung und ist den Marktteilnehmern in Wahrheit ein verlässlicher Partner. Sie haben gesagt, das sei ein aufgeblähter Apparat oder so etwas Ähnliches. Ich habe nicht gewusst, dass Sie das ansprechen werden, sonst hätte ich die Zahlen und die Benchmarks parat. Aber es ist hoch interessant, im europäischen Vergleich oder auch nur im Vergleich mit den deutschen Medienanstalten sieht man, das ist ein außerordentlich schlanker, effizienter und sehr erfolgreicher Betrieb.

Die Ergebnisse der Regulierungstätigkeit, nämlich die Unterstützung und Öffnung für den Wettbewerb, der Zugewinn an Meinungsvielfalt bei den Rundfunkanbietern, die Vorteile der Konsumenten durch gesunkene Gesprächsgebühren im Telekommuni­ka­tionsbereich, können sich sehen lassen. Bei der RTR – Sie haben es ange­sprochen – gibt es Gott sei Dank den Digitalisierungsfonds. Wir haben das in den letzten Jahren durchsetzen können, nachdem viele Jahre der Medienstandort Österreich durch den ORF geprägt war. Ich denke nur daran, dass Privatfernsehen in Deutschland seit 1984 möglich ist, während bei uns erst 15 bis 20 Jahre später dieses duale System zur Ausprägung kommt. Das wird über die RTR abgewickelt. Bei der Digitalisierung wird es sich, wie wir wissen, abspielen.

Zum Fernsehfilmförderungsfonds: Gerade gestern sind mir neue Unterlagen zur Kennt­nis gebracht geworden, wonach in zwölf Projekte wieder 3,8 Millionen € investiert worden sind, womit die österreichische Filmwirtschaft gestärkt und unabhängigen Produzenten Unterstützung gewährt wird und wir im internationalen Bereich ordentlich mitspielen können. Das sind alles Dinge, die durch die KommAustria, die RTR ermöglicht werden, wobei durch diese Novelle ein weiterer Schritt gesetzt wird.

Es ist der KommAustria und der Geschäftsführung der RTR für ihre erfolgreiche Tätig­keit zu danken, aber auch – und ich habe es im Ausschuss schon angesprochen, da ich diese Geschichte schon sehr lange mitverfolge – zum Beispiel dafür, was Minis­terialrat Stratil im Zusammenhang mit den Frequenzen getan hat. Vieles, was vor zehn Jahren, als es noch Monopolüberlegungen gegeben und geheißen hat, was alles nicht


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