Bundesrat Stenographisches Protokoll 720. Sitzung / Seite 53

Home Seite 1 Vorherige Seite Nächste Seite

möglich sei, ist heute an Vielfalt und Wettbewerb möglich, und das ist besonders wich­tig.

Dass dieser Weg für den Medienstandort Österreich erfolgreich fortgesetzt werden kann, und zwar in einer Form, in der es einen fairen Wettbewerb, klare Spielregeln und eine geordnete Finanzierung gibt, dafür schafft diese heutige Gesetzesnovelle weitere gute Grundlagen im Gesamtkontext der Medienpolitik seit 2000, die ganz wesentlich die Handschrift des Herrn Staatssekretärs trägt. Dieser hat sich da besonders erfolgreich engagiert und war auch immer mit hoher Sachkunde der Schutzpatron bei all den Auseinandersetzungen, und dafür möchte ich ihm danken.

Abschließend möchte ich sagen: Da das ein weiterer wichtiger Schritt ist, gibt es von der ÖVP ein klares Ja zu dieser Novelle. (Beifall bei der ÖVP und den Freiheitlichen.)

11.41


Vizepräsident Jürgen Weiss: Nächster Redner ist Herr Professor Dr. Böhm. Ich erteile ihm das Wort.

 


11.41.35

Bundesrat Dr. Peter Böhm (Freiheitliche, Wien): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Staatssekretär! Hochgeschätzte Damen und Herren des Hohen Hauses! Bei der vorliegenden Änderung des KommAustria-Gesetzes geht es vornehmlich darum, den verfassungsrechtlichen Einwänden Rechnung zu tragen, die sich aus dem Erkenntnis des Verfassungsgerichtshofs vom 7. Oktober 2004 ergeben.

Ihm entsprechend ist in Zukunft klargestellt, dass jener Teil des Aufwandes der Komm­Austria und der RTR-GmbH, der für die Erfüllung der Aufgaben im Interesse der Allgemeinheit erforderlich ist, allein aus dem Bundeshaushalt und nicht aus den Beiträgen der Marktteilnehmer zu bestreiten ist. Gleiches gilt für die Kosten der Vollziehung der Angelegenheiten der Presse und der Publizistikförderung. Zugleich wird die Finanzierung der Telekom-Control-Kommission und der RTR-GmbH neu ge­staltet, weil sie im Fachbereich Telekommunikation zum Teil Aufgaben wahrnimmt, die letztlich im Allgemeininteresse gelegen sind.

Nur am Rande ist zu erwähnen, dass die unterstützende Tätigkeit der RTR-GmbH für die KommAustria bei der Einführung von digitalem Rundfunk in Österreich nicht der allgemeinen Finanzierungsregelung unterliegt, sondern gesondert aus Mitteln des Digitalisierungsfonds bestritten wird.

Ebenso wird der Aufgabenkreis der RTR-GmbH als Geschäftsapparat der Komm­Austria klarer als bisher definiert und determiniert. Ihr kommt insbesondere die Auf­gabe eines Kompetenzzentrums für Angelegenheiten der Branchen-, Rundfunk- und Telekommunikation zu. Die Ausgaben dafür werden mit jährlich maximal 10 Pro­zent des Gesamtaufwands des Fachbereiches Rundfunk und parallel dazu mit jährlich maximal 10 Prozent des Gesamtaufwands des Fachbereiches Telekommunikation begrenzt.

Der Gesamtaufwand der RTR-GmbH im Fachbereich Telekommunikation wird jährlich mit insgesamt maximal 8 Millionen € begrenzt. 2 Millionen € davon sind aus Steuer­mitteln und maximal 75 Prozent des Gesamtaufwands durch Beiträge der Marktteil­nehmer zu decken. Im Fachbereich Rundfunk wird der Gesamtaufwand auf maximal 3 Millionen € beschränkt. Da liegt der Anteil des Bundes aus dem Titel Rundfunk­gebühren und damit aus Steuermitteln jährlich bei 750 000 €, also einem Viertel.

Was die Rechtsposition der Beitragspflichtigen anlangt, wird ihr Rechtsschutz deutlich verbessert. Sie haben künftig das prozessuale Recht, einen Feststellungsbescheid über etwaige Gutschriften und Nachforderungen zu beantragen. An der Berechnung der Finanzierungsbeiträge mittels des Verhältnisses des Umsatzes des Beitrags-


Home Seite 1 Vorherige Seite Nächste Seite