Bundesrat Stenographisches Protokoll 720. Sitzung / Seite 54

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pflichtigen zum branchenspezifischen Gesamtumsatz wird gerade auch im Lichte des Verfassungsgerichtshof-Erkenntnisses festgehalten.

Nicht zuletzt ist hervorzuheben, dass die Übergangsbestimmungen für den Fach­bereich Rundfunk im Zeitraum vom 20. August 2003 bis zum 31. Dezember 2004 eine Finanzierungsregelung vorsehen, die alle Beitragspflichtigen begünstigt.

Generell gilt für die Finanzierung des Aufwandes der RTR-GmbH und der Komm­Austria der für die Beitragspflichtigen im Vergleich zur geltenden Rechtslage güns­tigere Aufteilungsschlüssel von 75 : 25 zwischen Finanzierungsbeiträgen einer­seits und Bundesmitteln andererseits.

Da diese Novellierung sogar rückwirkend bis zum 31. Dezember 2004 gilt, wird ge­gebenenfalls auch ein Rückforderungsanspruch eröffnet, der mit Bescheid festzulegen ist.

All diese neuen Regelungen entsprechen sowohl rechtsstaatlichen Vorgaben, insbe­sondere der Verpflichtung, einem Verfassungsgerichtshof-Erkenntnis Folge zu leisten, als auch durchaus ökonomisch begründbaren sozialen Erwägungen.

Meine Fraktion – und da meine ich ausdrücklich sämtliche ihrer Mitglieder, ob sie sich noch zur FPÖ bekennen oder nicht, aber es gilt für alle – wird daher dieser Vorlage aus guten Gründen gerne zustimmen. – Danke. (Beifall bei den Freiheitlichen und der ÖVP.)

11.46


Vizepräsident Jürgen Weiss: Nächster Redner ist Herr Bundesrat Schennach. Ich erteile ihm das Wort.

 


11.46.37

Bundesrat Stefan Schennach (Grüne, Wien): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Staatssekretär! Lieber Kollege Böhm, wird das jetzt immer Ihr Schluss­satz werden, zumindest für die nächsten ... (Bundesrat Dr. Böhm: Einmal genügt!)

Es war schön. Gut. Dem Herrn Staatssekretär hat es gefallen. (Bundesrat Dr. Böhm: Ein Mann, ein Wort!) Sie sollten das in die Wiederholungsschlaufe legen.

Kollege Schimböck! Bei allem oppositionellem Verständnis dafür, dass Sie diese heu­tige Novellierung ablehnen, verstehe ich es dennoch nicht ganz. Ich verstehe einige Argumente, die Sie vorgebracht haben, aber dass Sie das ablehnen, das ver­stehe ich nicht ganz. Immerhin hat der Verfassungsgerichtshof in seinem Erkenntnis gesagt, dass das geändert werden muss, denn wenn eine Behörde auch andere Aufgaben zu erfüllen hat, dann kann sie sich nicht ausschließlich durch Marktteil­nehmer privat finanzieren lassen. Das heißt, es gilt da etwas zu reparieren, eine Änderung vorzunehmen, die Sinn macht – und da erwähne ich den Aufteilungs­schlüs­sel 75 : 25 – und mit der alle, sowohl der Verband der österreichischen Privatsender als auch der Öffentlichrechtliche, zufrieden sind beziehungsweise gut leben können.

Möglicherweise muss die heutige ORF-Geschäftsführung in Dank an Gerhard Weis ein Kerzerl anzünden, weil er dieses Gesetz damals beeinsprucht hat, zumindest diese Art des Schlüssels, und jetzt bekommt der ORF ja Geld zurück. Der ORF ist übrigens der Einzige, der jetzt Geld zurückbekommt, und ab sofort gilt dann für beide Teile, sowohl für den privaten als auch für den öffentlich-rechtlichen, eine reduzierte Zahlung. Das ist angesichts der angespannten Kassen, sowohl bei den privaten Sendern als auch beim öffentlich-rechtlichen Rundfunk, eine Erleichterung. Daher kann ich nicht verstehen, dass man diese Reparatur nicht als eine sinnvolle empfindet.

Ähnliches gilt natürlich auch für den gesamten Bereich der Telekom-Control-Kom­mission, wo dieses Prinzip vice versa angewendet wird.

 


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