Bundesrat Stenographisches Protokoll 720. Sitzung / Seite 55

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Natürlich würde ich mir wünschen – der Herr Staatssekretär weiß das, denn wir haben tagelang darüber diskutiert –, dass wir, wenn wir schon das KommAustria-Gesetz novellieren, darüber reden oder vielleicht darüber verhandeln könnten, ob wir nach deutschem Vorbild nicht endlich unabhängige Medienbehörden schaffen. Das ist ja letztlich unser aller Wunsch, aber es kommt halt nicht zustande.

Da hätte ich mir – ich sage es ganz ehrlich – schon ein bisschen mehr Bewegung bei der SPÖ gewünscht, aber es soll nicht so sein.

Bei aller oppositioneller Kritik, die auch ich in vielen Bereichen gegenüber dem Staats­sekretär und der Medienpolitik übe, muss ich doch sagen: Man muss da die Kirche im Dorf lassen, denn dass es endlich zu einer Medienbehörde gekommen ist, ist wichtig, und das ist meiner Meinung nach schon ein Meilenstein. Wichtig ist auch, dass wir endlich ein Privatfernsehgesetz in Österreich haben. Das sind zwei Dinge, die man neidlos als Erfolg anerkennen muss.

Aber bei der KommAustria ist der Umstand, dass es keine weisungsfreie Behörde ist, schon ein Schönheitsfehler beziehungsweise ein echtes medienpolitisches Manko, und das tut einfach weh. Das tut mir Leid, aber offensichtlich ist es bei dieser kleinen Reparatur, der wir dennoch unsere Zustimmung geben werden, nicht möglich, dass wir das noch einmal aufschnüren.

Aber es sind noch zwei Punkte in dieser Novellierung enthalten, über die ich, Kollege Schimböck, eher froh bin als nicht froh.

Der erste Punkt ist der, dass endlich einmal Klarheit darüber herrscht beziehungsweise dass deutlich gemacht wurde, was die unterschiedlichen Kompetenzen sind: Was ist RTR-GmbH und was ist KommAustria? Dass das im Gesetz deutlicher formuliert ist beziehungsweise jetzt klar ist, ist für uns wichtig. Es ist vor allem im Sinne der Medienbetreiber wichtig, dass das im Gesetz deutlich gemacht wird.

Der zweite Punkt ist der Umstand – und da, lieber Kollege Schimböck, verstehe ich überhaupt nicht, dass man dagegen ist –, dass das Kompetenzzentrum klar definiert ist. Und da ist dieser wunderbare Punkt Nummer 3. Dieser Punkt Nummer 3 ermöglicht sowohl im Bereich der privaten Sender als auch – und davon gehe ich aus, und ich hoffe, dass der Herr Staatssekretär in seinem Redebeitrag darauf eingehen wird – im Bereich der freien und nichtkommerziellen Radios, Ausbildungsmaßnahmen zu setzen. Es fällt nämlich sowohl den privaten als auch den ganz kleinen freien und nicht­kom­merziellen Radios viel schwerer, notwendige Ausbildungsmaßnahmen für profes­sionel­le Medienbetreiber zu setzen. Dieser Punkt ist nun erstmals im Gesetz enthalten, und ich halte das auch für die Zukunft für sehr wichtig. Da übernimmt eine Behörde eine ganz wichtige Verantwortung und sorgt für eine ganz wichtige Weiterentwicklung.

Es ist ja prinzipiell nicht so schlecht, dass Rundfunkgebühren für den Besitz eines Radios oder für den Besitz eines Fernsehers eingehoben werden, ein bisschen anachronistisch ist es schon in der heutigen Zeit, aber soll sein, wir haben sie, und man kann damit etwas tun. Dass diese auch in die Finanzierung der eigenen Behörde gehen sollen, diese Zweckgebundenheit haben wir immer gefordert.

Ich glaube nicht, Kollege Schimböck, dass bei einem weiteren Finanzierungsbedarf im Bereich der Digitalisierung in den nächsten Jahren die Rollbalken unten sind, sondern ich nehme an, dass dieser Bereich in ein, zwei Jahren finanziell gesichert ist. Es wird sich auf jeden Fall die kommende Bundesregierung, wer auch immer diese stellen wird, mit der Digitalisierung, Finanzierung, Investition und auch der Forschung noch mehr auseinander setzen müssen. Das ist jetzt eine Art Übergangslösung, nämlich dass es aus diesem Bereich kommt, aber es ist immerhin aus einem zweck­gebundenen Bereich, und das ist gut so. In diesem Sinne werden wir diesem Gesetz


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