Bundesrat Stenographisches Protokoll 720. Sitzung / Seite 122

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sagen, es reichen für mich 50 Millionen Tote im Zweiten Weltkrieg, es reichen für mich 6 Millionen Juden, die in Konzentrationslagern vergast wurden, und und und. Also es reicht eigentlich in Wirklichkeit! Und wenn Sie hier von Prozentsätzen reden, dann sage ich Ihnen: Jeder, der von einem Militärgericht, von einem Volksgericht oder von sonst wem dort verurteilt wurde, jeder ist einer zu viel, der verurteilt wurde. (Beifall bei der SPÖ und den Grünen.) Um jeden, der verurteilt wurde, der hingerichtet wurde, um jeden ist schade, dem dies passiert ist.

Das sind die Fakten, die es gibt, doch Sie reden so von geringfügigen Prozentsätzen. Das möchte ich Ihnen nur sagen.

Sie sprachen auch von Gesinnungsflüchtlingen. Was bezeichnen Sie als Gesinnungs­flüchtling? – Sie bezeichnen als Gesinnungsflüchtlinge Menschen, die vor diesem Regime geflüchtet sind, Menschen, die sich vor diesem Regime gefürchtet haben, Menschen, die davor davongelaufen sind. Gesinnungsflüchtlinge? In einer Welt, in der sie, wenn sie ihre Meinung geäußert hätten, wahrscheinlich zum Tode verurteilt und hingerichtet worden wären? Die bezeichnen Sie als Gesinnungsflüchtlinge und tun sie damit ab!

Sie haben weiters über Angst gesprochen. – Ich gestehe Ihnen schon zu, dass auch Soldaten an der Front Angst hatten, ich gestehe Ihnen das schon zu; ich habe das selbst aus Erzählungen meines Vaters gehört, wie das mit Angst ist und dass er genauso Angst gehabt hat; also so ist es ja nicht. Aber Sie, Herr Gudenus, bezeichnen Menschen, die Angst hatten, als einen Fall für die Psychiatrie. (Bundesrat Mag. Gu­denus: Das habe ich nicht gesagt!) – Natürlich, das haben Sie gesagt, Kollege Gu­denus. (Bundesrat Mag. Gudenus: Nein! Gerade das Gegenteil habe ich gesagt! – Bundesrat Konecny: Er hat gesagt, wenn sie keine Angst gehabt hätten, wären sie reif für die Psychiatrie gewesen!) – Gut. Ich nehme es zurück. Ach so, wenn sie keine Angst hätten. Ich entschuldige mich dafür! Nur, Angst ist etwas, das man auch in der Zeit des Regimes haben musste, denn dieses Regime war ein Terrorregime.

Nun zu einem Punkt, den Kollege Mayer angesprochen hat, nämlich die Frage der Ge­setze 1946. Diese Gesetze verlangen eine Entscheidung eines zuständigen Gerich­tes, und das wird von uns hier gefordert. Es wird von uns gefordert, dass es ein Gesetz gibt, das ... (Zwischenruf des Bundesrates Bieringer.) – Natürlich! (Bundesrat Dr. Böhm: Die sind als nicht erfolgt anzusehen! Wie wenn sie nicht erlassen worden wären!) Wie wenn sie nicht erlassen worden wären.

„Der Standpunkt des Bundesministeriums für Justiz ist aber nicht nur aus diesen pragmatischen Überlegungen unhaltbar, sondern auch inhaltlich verfehlt: Sowohl das Aufhebungs- und Einstellungsgesetz aus dem Jahr 1945 als auch die so genannte ,Befreiungsamnestie‘ aus dem Jahr 1946 normieren übereinstimmend, dass verschie­dene Verurteilungen durch nationalsozialistische Gerichte ,als nicht erfolgt‘ gelten. (...) Beide Gesetze verlangen eine Entscheidung durch das zuständige Gericht, ob im Einzelfall die Verurteilung tatsächlich als nicht erfolgt gilt.“ – Das ist das Faktum. Daher fordern wir etwas anderes.

Frau Bundesministerin! Da Sie angesprochen haben, dass Sie aus Brüssel gekommen sind, dass Sie das aus Ihrem Budget bezahlt haben, möchte ich Sie gerne auch noch fragen: War das das Budget des Justizministeriums oder Ihr Privatbudget? Das würde ich Sie gerne fragen. (Bundesrat Mag. Himmer: Das ist ja wohl eine Gemeinheit!) – Warum? Aus welchem Grund? (Bundesrat Mag. Himmer: Sie wird das doch nicht privat bezahlen!) – Ich kann ja fragen, aus welchem Budget das bezahlt wird. Mir war das nicht klar. Das würde ich ganz gerne wissen. (Bundesrat Mag. Himmer: Das ist geschmacklos!) – Ja, ja, mag schon sein, dass Sie das so bezeichnen. (Bundesrat Mag. Himmer: Ja, ich bezeichne es so!) Mag schon sein, dass das so ist. Ich hätte es


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