geehrten Damen und Herren! Hohes Haus! Österreich feiert in diesem Jahr: 60 Jahre Friede, 60 Jahre Zweite Republik, 50 Jahre Freiheit, 50 Jahre Bundesheer und 10 Jahre Beitritt zur Europäischen Union. Heute ratifizieren wir als die zweite Kammer des Hohen Hauses die Europäische Verfassung. Als wir das Ermächtigungsgesetz – soweit ich mich erinnern kann, einstimmig – beschlossen haben, haben wir gewusst, dass der zweite Schritt die Ratifizierung ist, die wir heute vorzunehmen haben. Ich bin froh darüber, dass die überwältigende Mehrheit dieses Hohen Hauses dieser EU-Verfassung die Zustimmung geben wird.
Ich glaube auch, dass das heute eine Sternstunde des Friedens ist, denn die Europäische Union, meine sehr geehrten Damen und Herren, ist nicht nur für mein Dafürhalten – und davon bin ich felsenfest überzeugt – die größte friedenssichernde Maßnahme, die jemals bei uns, auf diesem Kontinent, gegeben war.
Wenn wir uns zurückerinnern, hat der große Österreicher Coudenhove-Kalergi Anfang des 20. Jahrhunderts bereits von einem vereinten Europa geträumt. Er hat Visionen entwickelt, dass es dieses vereinte Europa einmal geben soll. – Seit 1. Mai 2004 ist dieses vereinte Europa einen großen – einen großen! – Schritt weitergekommen, und nur ein vereintes Europa – das muss uns klar sein – schafft einen dauerhaften Frieden, einen dauerhaften Frieden nicht nur für unser Land, sondern für den gesamten europäischen Kontinent.
Europa ist die Perspektive, meine Damen und Herren, die wir offensiv anstreben und auch leben müssen. Wir müssen positive Veränderungen vornehmen und Reformen umsetzen, um den Kontinent zu gestalten – und zwar so zu gestalten, wie wir glauben, dass es für die Sicherheit und für die Bürger einen Zusammenhang gibt, dass wir keine Sorge mehr in Zukunft haben. Meine Fraktion wird aus voller Überzeugung ja zu diesem Europa, ja zu dieser europäischen Verfassung sagen.
Die vier Teile dieses Verfassungsvertrages sind sehr klar und übersichtlich dargestellt.
Teil I des Verfassungsvertrages enthält unter anderem Bestimmungen über die Gründung, Ziele, Werte und Symbole der Union, Grundrechte und Unionsbürgerschaft, die Rechtspersönlichkeiten, den Vorrang der Unionsrechte, die Verteilung der Zuständigkeit zwischen der Union und den Mitgliedstaaten, die Organe und Einrichtungen der Union.
Teil II enthält die Charta der Grundrechte der Union.
Teil III – der umfangreichste Teil dieses Verfassungstextes – enthält die Bestimmungen über die Politikbereiche und die Arbeitsweise der Union.
Teil IV enthält unter anderem Bestimmungen über die Aufhebung der früheren Verträge und deren Rechtsnachfolge.
Meine sehr geehrten Damen und Herren! Diese Verfassung bringt die EU den Bürgern der EU näher, diese Verfassung hat eine Transparenz für die notwendige Subsidiarität. Das – und ich sage das auch als Kommunalpolitiker –, was die kleine Einheit erledigen kann, soll die kleine Einheit erledigen, nur die großen Teile sollen in Europa erledigt werden. Auch das garantiert uns diese Verfassung, weil sie auf regionale und kommunale Strukturen Rücksicht nimmt. Es gibt mehr Mitwirkungsmöglichkeiten, und vor allem gibt es ein gleiches Recht für alle.
Auch die soziale Dimension, meine sehr geehrten Damen und Herren, wird mit dieser Verfassung gestärkt, und ebenso garantiert sie ein starkes, bürgernahes Europa.
Dass noch nicht alles ausgefeilt ist, ist uns allen klar; wir vermissen die direktdemokratischen Entscheidungsbefugnisse, die nicht vorhanden sind. – Rom, meine Damen und Herren, ist auch nicht an einem Tag geschaffen worden, aber die Verträge
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