Bundesrat Stenographisches Protokoll 721. Sitzung / Seite 12

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von Rom haben nachhaltige Wirkung, und daher können wir hoffen, dass auch direktdemokratische Prinzipien in die EU-Verfassung aufgenommen werden.

Ich halte wirklich nichts davon, dass in 25 nationalen Staaten womöglich an 25 ver­schiedenen Tagen eine Volksabstimmung durchgeführt werden soll. Es soll nur an einem Tag in allen 25 Staaten die Möglichkeit dazu gegeben sein. – Das muss das nächste Ziel sein, das zu erreichen für dieses Europa gelten wird.

Wir glauben und sind davon überzeugt, dass es ein bürgernahes, starkes Europa werden wird, das die Handlungsfähigkeit nach innen und außen gestärkt hält. Diese Verfassung, meine Damen und Herren, garantiert für uns das Europa, das wir wollen, das Europa, das wir brauchen.

In diesem Sinne meine ich, dass es ein gutes Werk ist und dass wir heute, wenn wir die Hand erheben, um für dieses Europa abzustimmen, etwas Gutes tun – etwas Gutes für unser Land Österreich und etwas Gutes für ein vereintes Europa. – Glück auf für das vereinte Europa! (Allgemeiner Beifall.)

9.37


Präsident Mag. Georg Pehm: Zu Wort gemeldet hat sich Herr Bundesrat Professor Konecny. – Bitte, Herr Bundesrat.

 


9.37.29

Bundesrat Albrecht Konecny (SPÖ, Wien): Herr Präsident! Herr Bundeskanzler! Frau Außenministerin! Herr Staatssekretär! Meine Damen und Herren! Ja, es ist richtig: Diese Europäische Union, der Österreich jetzt seit zehn Jahren angehört, ist eine Erfolgsgeschichte. Sie ist – und das möchte ich unterstreichen – zunächst einmal ein großes europäisches Friedensprojekt, sie hat tiefe Spannungen in diesem Kontinent historisch überwunden, neue Partnerschaften geschaffen, und sie hat den institutio­nellen Rahmen dafür kreiert, dass die Vorstellung, es könnte zwischen jenen Staaten, die heute die Union bilden, nochmals Krieg geben, irgendwie absurd ist.

Sie ist auch eine ökonomische Erfolgsgeschichte. Das war, wenn ich das so sagen darf, zu einem guten Teil vor unserer Zeit, aber die Vorläufer der Europäischen Union gehen zurück im Kernbereich in die unmittelbare Nachkriegszeit. Das, was für uns der Wiederaufbau war, war in anderen, in den Kernstaaten der Union schon ein Stück Gemeinschaftspolitik. Und von dem, was damals erreicht wurde, profitieren auch wir heute.

Es ist ein Projekt, das schrittweise verwirklicht wurde. Von Jahr zu Jahr beziehungs­weise von zwei zu zwei Jahren hat es Reformen und Änderungen der Verträge gegeben. Diese brauchen dann üblicherweise recht lange, bis sie in Kraft treten. Und es war daher der Grundgedanke, dieses komplizierte, durch unendlich viele Kompro­misse auch ein wenig zerfledderte Rechtswerk, auf dem die Union aufbaut, in eine Verfassung zu gießen, auch ein Wort dafür zu verwenden, das dem europäischen Bürger und der europäischen Bürgerin vertrauter ist, an einem bestimmten Punkt der Entwicklung einfach notwendig.

Wir sollten bei dieser Beschlussfassung auch daran erinnern, dass der Text dieser Verfassung, den wir heute ganz ersichtlich beschließen werden, zwar letztendlich von den Regierungschefs entscheidend beeinflusst wurde, dass aber das Grundmuster – so wie schon davor die Festsetzung der Grundrechte der europäischen Bürgerinnen und Bürger – in einer anderen Art und Weise zustande gekommen ist, nämlich durch den Konvent, der nationale Parlamentarier, Europaparlamentarier, Regierungsvertreter „zusammengebunden“ hat zu einem sehr, sehr eindrucksvollen Entscheidungsprozess. Es war wohl auch kein Zufall, dass wir uns in unserem Land entschlossen haben, wenn


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