warum es in Österreich keine Volksabstimmung geben wird. Es ist natürlich ein Wermutstropfen, dass es keine Volksabstimmung in ganz Europa über diese Verfassung gibt, dass es nicht möglich ist, alle Bürgerinnen und Bürger gemeinsam abstimmen zu lassen. Dafür hat sich Österreich ja immer stark gemacht. Aber ich bin überzeugt davon, dass diese Verfassung besser ist als das, was wir bisher hatten, nämlich ein Vertragseuropa.
Natürlich können mit dieser Verfassung nicht alle Grundprobleme Europas gelöst werden, aber diese gemeinsame Verfassung ist ein wichtiger Schritt zu besseren Spielregeln innerhalb der Europäischen Union. Dennoch gibt es mir zu denken, dass es uns bei vielen Menschen noch immer nicht gelingt, das Misstrauen zu entkräften und sie zu überzeugen, dass in dieser Verfassung zum Beispiel gerade sozialen Fragen, also Fragen, die Menschen im täglichen Leben berühren, ein hoher Stellenwert eingeräumt wird. Dazu gehören die Ziele Vollbeschäftigung, Bekämpfung von sozialer Ausgrenzung und Diskriminierung, Förderung von sozialer Gerechtigkeit und sozialem Schutz, Gleichstellung von Frauen und Männern – diese wurde bereits angesprochen –, die Solidarität zwischen den Generationen, der Schutz der Rechte des Kindes und auch eine Verankerung der Sozialpartnerschaft – alles Ziele, die auch uns Sozialdemokratinnen und Sozialdemokraten besonders wichtig sind. Es wird an uns allen gemeinsam liegen, diese Ziele nicht nur schöne Worte sein zu lassen, sondern ihnen auch Taten folgen zu lassen. Vielleicht schaffen wir es damit, wieder mehr Menschen von der Wichtigkeit eines gemeinsamen Europas zu überzeugen.
Sehr geehrte Damen und Herren! Gerade als Vertreterin eines Bundeslandes finde ich es besonders wichtig, dass der Vertrag den Regionen und Gemeinden eine stärkere Rolle sowohl im Hinblick auf die Demokratie in der Union als auch beim gemeinschaftlichen Entscheidungsprozess zuweist. Mein Kollege Bieringer, auch aus Salzburg, hat darauf ja schon hingewiesen. Mit Hilfe des Prinzips Subsidiarität soll sichergestellt werden, dass, wenn die Union von ihrer Zuständigkeit Gebrauch macht, sie nur dann tätig wird, wenn ihr Tätigwerden sich als wirklich erforderlich erweist und einen zusätzlichen Nutzen zur Aktion der Mitgliedstaaten erbringt. Dieses Prinzip besagt, dass die Entscheidung auf einer möglichst bürgernahen Ebene zu treffen ist, wobei stets zu überprüfen ist, ob ein gemeinschaftliches Vorgehen angesichts der nationalen, regionalen oder lokalen Möglichkeit wirklich gerechtfertigt ist.
Auch dem Prinzip der Verhältnismäßigkeit liegt dieselbe Absicht zugrunde, nämlich die ordnungsgemäße Wahrnehmung der Zuständigkeiten sicherzustellen. Dabei ist zu beachten, dass das Tätigwerden der Union inhaltlich und in der Form nicht über das für die Erreichung der Ziele des Vertrags erforderliche Maß hinausgeht. In der Verfassung wird die Anwendung der beiden Grundsätze jetzt noch verstärkt. Legt die Kommission einen Vorschlag vor, so muss sie nachweisen, dass sie den beiden Grundsätzen Rechnung getragen hat, und sie wird verpflichtet, auch die finanziellen Auswirkungen von Rechtsvorhaben auf die Mitgliedstaaten und die Regionen darzustellen.
Zum ersten Mal ist auch vorgesehen, dass die nationalen Parlamente die Vorschläge überprüfen können und die Möglichkeit haben, eine mit Gründen versehene Stellungnahme abzugeben, wenn sie der Meinung sind, dass das Subsidiaritätsprinzip nicht gewahrt wurde. Ich erwarte, dass Österreich von dieser Möglichkeit Gebrauch macht, wann immer es notwendig ist. Eine letzte Kontrollmöglichkeit ist nach der Verabschiedung von Rechtsakten gegeben, und zwar mit dem Klagerecht vor dem Gerichtshof.
Sehr geehrte Damen und Herren! Auch der Städtebund begrüßt die Ratifizierung der EU-Verfassung und fordert dabei auch seine Einbindung in die Subsidiaritätsprüfung des Parlaments. Besonders erfreulich ist es, dass gerade die österreichische Gemeindeautonomie Vorbild für die europaweiten Regelungen gewesen ist. Für die Gemeinden – und denen sind wir im Bundesrat ja sehr nahe – sind vor allen Dingen
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