Bundesrat Stenographisches Protokoll 721. Sitzung / Seite 30

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folgende Bestimmungen von größter Bedeutung: Erstmals wird die lokale und regionale Selbstverwaltung ausdrücklich erwähnt; die bereits von mir und meinem Vorredner Bieringer erwähnte Definition des Subsidiaritätsprinzips, wonach die Euro­päische Union nur tätig werden kann, wenn die in Betracht genommenen Ziele weder auf zentraler noch auf regionaler oder lokaler Ebene verwirklicht werden können, sondern besser auf der Unionsebene zu verwirklichen sind; darüber hinaus werden Konsultationsverpflichtungen in der Form festgelegt, dass – ich zitiere – „die Organe einen offenen, transparenten und regelmäßigen Dialog mit den repräsentativen Ver­bänden und der Zivilgesellschaft pflegen“.

Zu den repräsentativen Verbänden zählt in Österreich selbstverständlich auch der Österreichische Städtebund beziehungsweise auf Grund seiner gesamteuropäischen Präsenz der Rat der Gemeinden und Regionen Europas, dessen Mitglied der Öster­reichische Städtebund ist. Österreich stellt derzeit mit dem Städtebundpräsidenten Bürgermeister Dr. Michael Häupl auch den Präsidenten dieses Rates.

Weitere wichtige Punkte sind: eine ausführliche Begründungspflicht bei Entwürfen zu europäischen Gesetzgebungsakten hinsichtlich der Grundsätze der Subsidiarität und der Verhältnismäßigkeit mit einer Abschätzung der finanziellen Auswirkungen; der Aus­schuss der Regionen wird ein Klagerecht wegen Subsidiaritätsverletzung erhalten; und letztlich soll für die Leistungen von allgemeinem wirtschaftlichem Interesse, wie die Daseinsvorsorge – zum Beispiel Wasser, Abwasser –, eine neue rechtliche Grundlage geschaffen werden. Derzeit nämlich sind diese Leistungen, obwohl sie für die Bürger von essentiellem Interesse sind, praktisch ausschließlich dem Wettbewerbsrecht ausgesetzt. Dies ist jedoch im Hinblick auf die erforderliche Nachhaltigkeit und Qualität der Leistungserbringung sowie die Bürgernähe nicht akzeptabel.

Der Österreichische Städtebund erwartet sich von Bund und Ländern, dass die Städte und Gemeinden im Parlament im Rahmen der Subsidiaritätsprüfung gehört und ihre Anliegen berücksichtigt werden. Die Subsidiaritätsprüfung obliegt ja den jeweiligen nationalen Parlamenten. Der Städtebund erwartet sich dabei zu Recht eine adäquate Einbindung in diese Beratungen. Diese Forderung zu erfüllen ist auch unsere Pflicht hier im Bundesrat.

Sehr geehrte Damen und Herren! Die Landeshauptfrau von Salzburg Gabi Burgstaller hat aus Anlass der Zehnjahresmitgliedschaft Österreichs bei der EU festgestellt, dass es für Salzburg gelungen ist, für die Bürgerinnen und Bürger, für die Unternehmen sowie für die Gemeinden, konkreten Nutzen aus der EU-Mitgliedschaft zu ziehen. Dazu zählen die Möglichkeiten der EU-Struktur- und Regionalplanung, Forschungs- und Verkehrsinfrastrukturvorhaben, Jugend-, Sport- und Schulprogramme, Qualifikations­maßnahmen oder auch Förderungen für den ländlichen Raum.

Besonders konkret hat sich das gemeinsame Europa auch anhand der vielfältigen Aktivitäten der EUREGIO gezeigt. Diesen erfolgreichen Weg gilt es fortzusetzen und auszubauen, und dazu ist auch die EU-Verfassung ein weiterer Schritt in die richtige Richtung, nicht nur für das Bundesland Salzburg, sondern natürlich für alle öster­reichischen Bundesländer.

Sehr geehrte Damen und Herren! Stimmen wir heute nicht nur mehrheitlich für ein Ja, für ein deutliches Ja zu dieser Europäischen Verfassung, sondern gehen wir auch hinaus in alle Städte und Gemeinde unserer Bundesländer, und reden wir doch mit den Menschen mehr darüber als bisher, dass es sich lohnt, Europa aktiv mitzugestalten, dass es sich lohnt, mitzureden, mitzubestimmen, und zwar für jeden einzelnen Bürger und jede einzelne Bürgerin im Sinne eines gemeinsamen europäischen Ganzen. Dafür


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