Bundesrat Stenographisches Protokoll 722. Sitzung / Seite 49

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Das zweite Problem, das wir mit diesem Abkommen haben, ist, dass die Spezifika der einzelnen Länder, um die es hier geht, nicht ausreichend berücksichtigt werden, zum Beispiel die Bürgerkriegsvergangenheit von Guatemala und El Salvador oder die Tat­sache, dass es in Kolumbien jahrelangen Krieg gibt.

Aus diesen Gründen werden wir den Abkommen nicht zustimmen, hoffen aber, dass in Zukunft auch der politische Dialog mit diesen Staaten weiter ausgebaut wird. (Beifall bei den Grünen.)

15.08


Vizepräsident Jürgen Weiss: Bevor ich dem nächsten Redner das Wort erteile, wird die Berichterstatterin den vorhin übersehenen Bericht zum Tagesordnungspunkt 10, der ja mit verhandelt wird, nachtragen. – Bitte.

 


Berichterstatterin Sissy Roth-Halvax: Ich berichte weiters über den Beschluss des Nationalrates vom 11. Mai 2005 betreffend ein Abkommen über politischen Dialog und Zusammenarbeit zwischen der Europäischen Gemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Andengemeinschaft und ihren Mitgliedsstaaten (Bolivien, Ecuador, Kolumbien, Peru und Venezuela) andererseits samt Anhang.

Der Bericht des Ausschusses liegt Ihnen in schriftlicher Form vor, es erübrigt sich daher dessen Verlesung.

Der gegenständliche Staatsvertrag ist gesetzändernd beziehungsweise gesetzeser­gänzend. Da auch Angelegenheiten des selbständigen Wirkungsbereiches der Länder geregelt werden, ist eine Zustimmung des Bundesrates gemäß Artikel 50 Abs. 1 zweiter Satz B-VG erforderlich.

Dem Nationalrat erschien bei der Genehmigung des Abschlusses des vorliegenden Staatsvertrages die Erlassung von besonderen Bundesgesetzen im Sinne des Arti­kels 50 Abs. 2 B-VG zur Überführung des Vertragsinhaltes in die innerstaatliche Rechtsordnung nicht erforderlich.

Der Ausschuss für auswärtige Angelegenheiten stellt nach Beratung der Vorlage am 23. Mai 2005 mit Stimmenmehrheit den Antrag,

1. gegen den Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben,

2. dem Beschluss des Nationalrates im Sinne des Artikels 50 Abs. 1 zweiter Satz B-VG die verfassungsmäßige Zustimmung zu erteilen. – Danke.

 


Vizepräsident Jürgen Weiss: Danke für den zweiten Bericht.

Nächster Redner ist Herr Bundesrat Giefing. Ich erteile ihm das Wort.

 


15.10.03

Bundesrat Johann Giefing (SPÖ, Niederösterreich): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Frau Bundesministerin! Die beiden Abkommen, welche jetzt zur Diskus­sion stehen, verfolgen das Ziel, den politischen Dialog und die Kooperation in zahlrei­chen Bereichen mit den lateinamerikanischen Staaten sowie den Mitgliedstaaten der Andengemeinden zu vertiefen – wieder einmal Gesetze, welche ihren Ursprung in der Europäischen Union, sprich in Brüssel, haben. Auf der einen Seite soll die wirtschaft­liche Kooperation zwischen der Europäischen Union und Lateinamerika ausgebaut werden, auf der anderen Seite werden jedoch weitere wichtige Fakten – Drogenbe­kämpfung, Terrorbekämpfung, Migration und Menschenrechte – in diesen Dialog auf­genommen.

Die politische und soziale Stabilität soll mit Hilfe dieses Abkommens gefördert, die Armut im Rahmen einer nachhaltigen Entwicklung eingedämmt und die regionale In­tegration vertieft werden.

 


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