Bundesrat Stenographisches Protokoll 722. Sitzung / Seite 50

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Lateinamerika hat jedoch noch eine Vielzahl von sozialen und wirtschaftlichen Proble­men zu lösen. Die politische und soziale Stabilität im Zusammenhang mit gelebter Demokratie sowie die Achtung der Menschenrechte sind noch lange nicht auf jenem Niveau, wie es die Menschen dort gerne hätten.

Hohe Defizite in den Staatshaushalten und wirtschaftliche Depression machen eine Kooperation wie diese zu einem sehr wichtigen Schritt. Eine Zusammenarbeit bei der Bekämpfung illegaler Drogen und der Folgekriminalität sowie eine Zusammenarbeit bei der Bekämpfung der Geldwäsche und der damit zusammenhängenden Straftaten sind sowohl für die Europäische Union als auch für Österreich ein wichtiger Schritt.

Die Durchführung des vorliegenden Abkommens soll zur Schaffung dieser Voraus­setzungen beitragen, indem die politische und soziale Stabilität gefördert, die regionale Integration vertieft und die Armut im Rahmen nachhaltiger Entwicklung Zentralameri­kas eingedämmt wird.

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Wir Sozialdemokraten sehen in diesen bei­den Abkommen einen begrüßenswerten Ausbau eines dauerhaften und intensiven Dialogs und werden diesen daher zustimmen. – Danke. (Beifall bei der SPÖ und bei Bundesräten der ÖVP.)

15.13


Vizepräsident Jürgen Weiss: Weitere Wortmeldungen hiezu liegen nicht vor.

Wünscht noch jemand das Wort? – Das ist nicht der Fall.

Die Debatte ist geschlossen.

Wird von der Berichterstattung ein Schlusswort gewünscht? – Offenkundig auch nicht.

Die Abstimmung über die gegenständlichen Beschlüsse erfolgt getrennt.

Wir gelangen nun zur Abstimmung über den Beschluss des Nationalrates vom 11. Mai 2005 betreffend ein Abkommen über politischen Dialog und Zusammenarbeit zwischen der Europäischen Gemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten einerseits und den Republiken Costa Rica, El Salvador, Guatemala, Honduras, Nicaragua und Panama andererseits samt Anhang.

Da der vorliegende Beschluss Angelegenheiten des selbständigen Wirkungsbereiches der Länder regelt, bedarf er der Zustimmung des Bundesrates gemäß Artikel 50 Abs. 1 zweiter Satz B-VG.

Wir gelangen zunächst zur Abstimmung über den Antrag, gegen den vorliegenden Be­schluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.

Ich bitte jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die diesem Antrag zustimmen, um ein Handzeichen. – Das ist Stimmenmehrheit. Der Antrag ist angenommen.

Nunmehr lasse ich über den Antrag abstimmen, den vorliegenden Beschluss des Nationalrates gemäß Artikel 50 Abs. 1 zweiter Satz B-VG die verfassungsmäßige Zu­stimmung zu erteilen.

Ich bitte jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die diesem Antrag zustimmen, um ein Handzeichen. – Das ist Stimmenmehrheit. Der Antrag ist angenommen.

Wir gelangen weiters zur Abstimmung über den Beschluss des Nationalrates vom 11. Mai 2005 betreffend ein Abkommen über politischen Dialog und Zusammenarbeit zwischen der Europäischen Gemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Andengemeinschaft und ihren Mitgliedsstaaten (Bolivien, Ecuador, Kolumbien, Peru und Venezuela) andererseits samt Anhang.

 


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