Bundesrat Stenographisches Protokoll 722. Sitzung / Seite 51

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Da auch der vorliegende Beschluss Angelegenheiten des selbständigen Wirkungsbe­reiches der Länder regelt, bedarf er ebenfalls der Zustimmung des Bundesrates gemäß Artikel 50 Abs. 1 zweiter Satz B-VG.

Wir gelangen zunächst zur Abstimmung über den Antrag, keinen Einspruch zu erhe­ben.

Ich bitte jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die diesem Antrag zustimmen, um ein Handzeichen. – Das ist die Stimmenmehrheit. Der Antrag ist angenommen.

Ich lasse nun über den Antrag abstimmen, dem vorliegenden Beschluss die verfas­sungsmäßige Zustimmung zu erteilen.

Ich bitte jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die diesem Antrag zustimmen, um ein Handzeichen. – Das ist ebenfalls Stimmenmehrheit. Der Antrag ist angenommen.

15.15.2611. Punkt

Außenpolitischer Bericht 2003 der Bundesregierung (III-264-BR/2004 d.B. sowie 7257/BR d.B.)

 


Vizepräsident Jürgen Weiss: Wir gelangen zum 11. Punkt der Tagesordnung.

Berichterstatter ist Herr Bundesrat Mag. Himmer. Ich bitte ihn um den Bericht.

 


Berichterstatter Mag. Harald Himmer: Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Frau Bundesministerin! Hohes Haus! Der Außenpolitische Bericht 2003 der Bundes­regierung ist dem Bundesrat am 8. November 2004 zur geschäftsordnungsgemäßen Behandlung unterbreitet worden; er liegt Ihnen in schriftlicher Form vor, es erübrigt sich daher dessen Verlesung.

Ich komme sogleich zum Ausschussantrag.

Der Ausschuss für auswärtige Angelegenheiten stellt nach Beratung der Vorlage am 23. Mai dieses Jahres den Antrag, den Außenpolitischen Bericht 2003 der Bundes­regierung zur Kenntnis zu nehmen.

 


Vizepräsident Jürgen Weiss: Danke für den Bericht.

Wir gehen in die Debatte ein.

Erster Redner ist Herr Bundesrat Professor Konecny.

 


15.16.20

Bundesrat Albrecht Konecny (SPÖ, Wien): Herr Präsident! Frau Bundesministerin! Für Außenpolitische Berichte gibt es – wie bei anderen Berichten der Bundesregie­rung – zwangsläufig eine gewisse Frist, innerhalb derer sie erstellt werden müssen. Wir haben daher jetzt den Außenpolitischen Bericht 2003 vorliegen. Das hat zwei Seiten: Auf der einen Seite kann man das, worüber berichtet wird, mit mehr Abstand und mehr Ruhe betrachten und manche Einschätzung, die man vielleicht damals vorgenommen hat, durchaus auch ehrlicherweise als vorschnell relativieren.

Auf der anderen Seite ist natürlich auch der Berichtersteller – in diesem Fall das Außenministerium; konkreter gesagt: die damalige Außenministerin Ferrero-Waldner – mit den Feststellungen und Festlegungen, die darin getroffen wurden, der historischen Beurteilung unterworfen. Das macht sich bei diesem Bericht in besonderem Maße deutlich.

Ich möchte mich jetzt im Wesentlichen darauf konzentrieren, diese, wie ich meine, Fehleinschätzungen noch einmal in Erinnerung zu rufen.

 


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