Bundesrat Stenographisches Protokoll 722. Sitzung / Seite 101

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Der Finanzausschuss stellt nach Beratung der Vorlage am 23. Mai 2005 mit Stimmen­mehrheit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.

 


Vizepräsident Jürgen Weiss: Danke. Wir gehen in die Debatte ein, wobei ich anmer­ken möchte, dass in der schriftlichen Ausfertigung, die mir vorliegt, von Stimmenein­helligkeit im Ausschuss die Rede ist.

Als erstem Redner erteile ich Herrn Bundesrat Schimböck das Wort. (Bundesrat Schimböck: Ich habe diese Wortmeldung zurückgezogen!) – Diese Wortmeldung ist zurückgezogen.

Als nächste Wortmeldung wäre vorgemerkt: Dr. Dernoscheg. Bleibt die aufrecht? – Auch zurückgezogen.

Als nächste Wortmeldung ist vorgemerkt: Frau Bundesrätin Dr. Lichtenecker. (Bundes­rätin Dr. Lichtenecker: Auch zurückgezogen!) – Auch zurückgezogen.

Wir kommen daher zur Abstimmung.

Ich bitte jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Antrag zustimmen, keinen Ein­spruch zu erheben, um ein Handzeichen. – Das ist die Stimmenmehrheit. Der Antrag ist angenommen.

19.29.0219. Punkt

Beschluss des Nationalrates vom 11. Mai 2005 betreffend ein Abkommen – in Form eines Briefwechsels – über die Besteuerung von Zinserträgen und die vor­läufige Anwendung dieses Abkommens zwischen der Republik Österreich und dem Königreich der Niederlande – für Aruba (808 d.B. und 898 d.B. sowie 7265/BR d.B.)

20. Punkt

Beschluss des Nationalrates vom 11. Mai 2005 betreffend ein Abkommen – in Form eines Briefwechsels – über die Besteuerung von Zinserträgen und die vor­läufige Anwendung dieses Abkommens zwischen der Republik Österreich und dem Königreich der Niederlande – für die Niederländischen Antillen (809 d.B. und 899 d.B. sowie 7266/BR d.B.)

21. Punkt

Beschluss des Nationalrates vom 11. Mai 2005 betreffend ein Abkommen – in Form eines Briefwechsels – über die Besteuerung von Zinserträgen und die vor­läufige Anwendung dieses Abkommens zwischen der Republik Österreich und Guernsey (811 d.B. und 900 d.B. sowie 7267/BR d.B.)

22. Punkt

Beschluss des Nationalrates vom 11. Mai 2005 betreffend ein Abkommen – in Form eines Briefwechsels – über die Besteuerung von Zinserträgen und die vor­läufige Anwendung dieses Abkommens zwischen der Republik Österreich und Jersey (812 d.B. und 901 d.B. sowie 7268/BR d.B.)

 


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