Bundesrat Stenographisches Protokoll 722. Sitzung / Seite 100

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Vizepräsident Jürgen Weiss: Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor.

Wünscht noch jemand das Wort? – Das ist nicht der Fall.

Die Debatte ist geschlossen.

Wird von der Berichterstattung ein Schlusswort gewünscht? – Auch das ist nicht der Fall.

Wir gelangen zur Abstimmung über den Beschluss des Nationalrates vom 11. Mai 2005 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Hypothekenbankgesetz und weitere Gesetze geändert werden.

Ich bitte jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Antrag zustimmen, gegen den vorliegenden Beschluss keinen Einspruch zu erheben, um ein Handzeichen. – Das ist die Stimmenmehrheit. Der Antrag ist angenommen.

Wir kommen zur Abstimmung über den Beschluss des Nationalrates vom 11. Mai 2005 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bankwesengesetz und weitere Gesetze geändert werden.

Ich bitte jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Antrag zustimmen, gegen den vorliegenden Beschluss keinen Einspruch zu erheben, um ein Handzeichen. – Das ist die Stimmenmehrheit. Der Antrag ist angenommen.

Wir gelangen weiters zur Abstimmung über den Beschluss des Nationalrates vom 11. Mai 2005 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Investmentfondsgesetz und weitere Gesetze geändert werden.

Ich bitte jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Antrag zustimmen, keinen Ein­spruch zu erheben, um ein Handzeichen. – Das ist die Stimmenmehrheit. Der Antrag ist angenommen.

Wir gelangen schließlich zur Abstimmung über den Beschluss des Nationalrates vom 11. Mai 2005 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Scheidemünzengesetz 1988 geändert wird.

Ich bitte jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Antrag zustimmen, keinen Ein­spruch zu erheben, um ein Handzeichen. – Das ist Stimmeneinhelligkeit. Der Antrag ist angenommen.

19.26.5418. Punkt

Beschluss des Nationalrates vom 11. Mai 2005 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Einkommensteuergesetz 1988, das EG-Amtshilfegesetz, das EU-Quel­lensteuergesetz, das Zollrechts-Durchführungsgesetz, das Finanzausgleichs­gesetz 2005 und das Kunstförderungsbeitragsgesetz 1981 geändert werden (848 d.B. und 897 d.B. sowie 7264/BR d.B.)

 


Vizepräsident Jürgen Weiss: Wir kommen zum 18. Punkt der Tagesordnung.

Berichterstatter ist Herr Bundesrat Ager. Ich bitte ihn darum.

 


Berichterstatter Hans Ager: Geschätzter Herr Präsident! Herr Staatssekretär! Ich bringe den Bericht des Finanzausschusses über den Beschluss des Nationalrates vom 11. Mai 2005 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Einkommensteuerge­setz 1988, das EG-Amtshilfegesetz, das EU-Quellensteuergesetz, das Zollrechts-Durchführungsgesetz, das Finanzausgleichsgesetz 2005 und das Kunstförderungsbei­tragsgesetz 1981 geändert werden.

Der Bericht liegt Ihnen in schriftlicher Form vor. Ich darf daher zum Antrag kommen:

 


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