beim Bankwesengesetz dafür gesorgt, dass die Tätigkeit der Finanzmarktaufsicht klar umrissen wird und dass vor allem im Hinblick auf Basel II auch alle Möglichkeiten von Meldungen und Einsichten gewahrt bleiben. – Danke schön. (Beifall bei der ÖVP und den Freiheitlichen.)
19.21
Vizepräsident Jürgen
Weiss: Nächster Redner ist Herr
Bundesrat Weilharter. Ich erteile ihm das Wort.
19.21
Bundesrat Engelbert Weilharter (Freiheitliche, Steiermark): Herr Präsident! Herr Staatssekretär! Werte Damen und Herren! In aller Kürze, in wenigen Sätzen erläutert, worum es beim Hypothekenbankgesetz geht. Einerseits ist es das Ziel – es wurde schon gesagt –, die Attraktivität und die Bonität von Pfandbriefen anzuheben. Auch Kollege Kraml hat erwähnt, dass dies durchaus positiv und vernünftig ist.
Der
zweite Punkt in dieser Gesetzesänderung ist aber, dass eben Pfandbriefe im Konkurs
von Hypothekenbanken anders und, wie ich meine, besser für den Gläubiger als
bisher behandelt werden. Das heißt eben, dass Hypotheken und Pfandbriefe bei
Konkurs einer Hypothekenbank nicht mehr vorzeitig fällig gestellt werden. Das
gibt ja für den Pfandbriefgläubiger ein gutes Maß mehr an Sicherheit.
Meine
Damen und Herren! Selbstverständlich ist auch in Ordnung und gut, dass eben bei
einem Konkurs die Forderung aufrecht bleibt. Vor allem gilt diese Regelung
analog für Kreditinstitute, die mit Pfandbriefen handeln. Das ist eine durchaus
positive Sache, die den Pfandbriefgläubigern mehr Sicherheit gibt. Ich verstehe
die Position der SPÖ nicht, die meint, dem nicht zustimmen zu können.
Zu einem
weiteren Punkt dieser Tagesordnung, zur Änderung des Bankwesengesetzes. –
Auch das kann man in wenigen Sätzen erläutern. Die Änderung zielt darauf ab,
dass in Hinkunft die Kompetenzen des Prüforganes klar definiert und geregelt
werden. Man könnte das ganz einfach in einem Satz sagen, denn in Hinkunft wird
es bei der Bankprüfung so sein: Wer anschafft, der zahlt. Beim Bankprüfer
handelt es sich um ein Organ der Finanzmarktaufsicht, das ist vollkommen klar
definiert, und da gilt die Amtshaftung. Handelt ein Bankprüfer im Auftrag des
Kreditinstitutes, so quasi als Abschlussprüfer, dann liegt natürlich die
Verantwortung beim Auftraggeber, beim Kreditinstitut, und es haftet natürlich
dieses. Ich bin der Meinung, es kann nicht sein, dass für private Aufträge die
öffentliche Hand die Haftung übernimmt.
Meine Damen und Herren! Meine Fraktion wird keine der Gesetzesvorlagen beeinspruchen, sondern wir sehen darin einen Schritt in Richtung Konsumentenschutz, in Richtung Weiterentwicklung der österreichischen Bankenwirtschaft, und das ist gut so. (Beifall bei den Freiheitlichen und der ÖVP.)
19.24
Vizepräsident Jürgen
Weiss: Nächster Redner ist Herr
Bundesrat Molzbichler. Ich erteile ihm das Wort.
19.24
Bundesrat Günther Molzbichler (SPÖ, Kärnten): Herr Präsident! Herr Staatssekretär! Auf Grund der vorgeschrittenen Zeit und nachdem die Kollegen aus meiner Fraktion vieles schon vorweggenommen haben, möchte ich meinen Kolleginnen und Kollegen im Bundesrat 10 Minuten meiner Redezeit schenken. Ich würde bitten, dass sich auch die nachfolgenden Redner ein Beispiel daran nehmen. – Danke schön. (Beifall bei der SPÖ, der ÖVP sowie den Freiheitlichen.)
19.25
Home Seite 1 Vorherige Seite Nächste Seite