Wie gesagt: Zwei Tagesordnungspunkte finden unsere Zustimmung, zwei nicht. – Das ist ja schon mehr, als wir in der Regel im Finanzbereich sozusagen an Kompromiss zustande bringen. – Danke. (Beifall bei den Grünen. – Zwischenruf des Bundesrates Dr. Kühnel.)
19.18
Vizepräsident Jürgen Weiss: Ich erteile nun Herrn Staatssekretär Dr. Finz das Wort.
19.18
Staatssekretär im Bundesministerium für Finanzen Dr. Alfred Finz: Herr Präsident! Hoher Bundesrat! Wir haben einen Verfassungskonvent, einen Österreich-Konvent gehabt, dessen Ziel es war, eine schlanke, ranke Verfassung zu schaffen und möglichst wenige Bestimmungen in den Verfassungsrang zu bringen, weil diese natürlich nur schwer zu ändern sind. Heute wurde zum Beispiel die Schulmaterie großteils von Verfassungsbestimmungen befreit. Daher bin ich eigentlich verwundert, dass man, wenn man eine einfachgesetzliche Regelung finden kann – und wir konnten eine solche mit Hilfe des Verfassungsdienstes finden –, das dann kritisiert. Es ist ja ideal, wenn man nicht alles, jede einzelne Bestimmung des Bankwesengesetzes – es handelt sich ja um wirklich detaillierte Regelungen –, wie etwa die Finanzmarktaufsicht, in den Verfassungsrang hebt. In der Verfassung sollen ja nur die Grundbaugesetze geregelt werden. Es muss das Ziel eines jeden Gesetzgebers sein, so wenig wie möglich in die Verfassung aufzunehmen.
Der zweite Grund: Natürlich hätte sich die Finanzmarktaufsicht eine bessere Absicherung gewünscht, denn in dem Urteil ist es darum gegangen, dass der von der Bank bestellte Prüfer als Amtsorgan gewertet wurde, also eine sehr weitgehende Auffassung.
Sie sagen, jetzt ist der Einleger der Arme. – Meiner Ansicht nach nicht. Erstens haben wir eine Einlagensicherung, und diese beträgt immerhin 20 000 €; früher waren es 200 000 S, also durch die Euroumstellung ist schon eine Verbesserung eingetreten. Dann entsteht ja nur zwischen dem Einleger und der Bank ein Vertragsverhältnis. Alle sich aus dem Vertragsverhältnis ergebenden Forderungen oder Gegenforderungen sollen auch in diesem bleiben.
Warum muss für jedes Risiko der Steuerzahler einspringen? Es wird immer so getan, als wäre der Staat eine große Kasse. Das ist der Steuerzahler, das sind wir alle! Warum müssen wir für jedes Risiko haften?
Weiters möchte ich schon erwähnen, dass wir
über ein Jahr lang versucht haben, mit der Sozialdemokratie – ich habe
selbst die Verhandlung geführt – einen Kompromiss zu erzielen. Ein solcher
war nicht zu erzielen, denn da wurden Forderungen hinsichtlich Umgestaltung des
ganzen Bankenapparates mit verknüpft, die für uns nicht vertretbar waren. Daher
haben wir dann auch den Weg einer einfachgesetzlichen Regelung gefunden. Ich
habe überhaupt keine Angst, dass das angefochten wird. Selbstverständlich
besteht jederzeit die Möglichkeit,
dass wieder einmal etwas aufgehoben wird. Keiner weiß das im Vorhinein. Es gibt
immer wieder Juristen, die eine unterschiedliche Auffassung vertreten. Aber wir
haben die größtmögliche Absicherung erreicht, und ich glaube, das ist eine gute
Sache. (Bundesrat Kraml: Elf aufgehobene Gesetze!)
Zum Hypothekenbankgesetz: Diese Änderung ist auf Grund der fortschreitenden Globalisierung der Kapitalmärkte notwendig geworden. Sie dient der Erhöhung der Attraktivität des österreichischen Pfandbriefs. Das ist, wie ich meine, nicht nur im Sinne des Staates, sondern das ist vor allem für jene, die in Pfandbriefe investieren, eine sehr gute Regelung.
Zur Tätigkeit der Finanzmarktaufsicht. – Das Finanzministerium ist, wie ich meine, daran interessiert, dass es eine starke Finanzmarktaufsicht gibt und hat auch speziell
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