Bundesrat Stenographisches Protokoll 722. Sitzung / Seite 97

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auch eine Entwicklung, die in vielen anderen europäischen Staaten stattgefunden hat, nachvollzogen, wo in den letzten Jahren ebenfalls Maßnahmen zur Verbesserung der Pfandbriefqualität getroffen wurden.

Neben den Bestimmungen zur Verbesserung der Pfandbriefqualität ermöglicht das Gesetz die Zeichnung von großvolumigen Emissionen, so genannten Jumbo-Pfand­briefen, wie in Deutschland.

Um das ein bisschen besser zu veranschaulichen: In Deutschland werden durch diese Bankenzusammenarbeit Pfandbriefe in der Höhe von 1 Milliarde € gezeichnet. Daher geht es auch darum, hier den österreichischen Standort im internationalen Geflecht zu verbessern.

Im Zusammenhang mit der Amtshaftung für Bankprüfer war man ursprünglich der Meinung, dass man dieses Gesetz nur mit Zweidrittelmehrheit beschließen kann oder beschließen muss. Das stimmt aber nicht, es reicht die einfache Mehrheit (Bundesrat Kraml: Wer sagt das?), wie der Verfassungsdienst bestätigt.

Mit dieser Novelle erfolgt nun einmal eine klare Trennung der Abschlussprüfung und der amtshaftungsrelevanten Bankenaufsicht. Für uns ist der gewählte Weg richtig, und wir begrüßen daher das Gesetz.

Beim Scheidemünzengesetz geht es um eine EU-Anpassung zum Schutz des Euro vor Verwechslung mit Medaillen und Münzstücken. Ich glaube, da kann wirklich niemand dagegen sein. – Danke. (Beifall bei der ÖVP und den Freiheitlichen.)

19.15


Vizepräsident Jürgen Weiss: Nächste Rednerin ist Frau Bundesrätin Dr. Lichten­ecker. Ich erteile ihr das Wort.

 


19.15.47

Bundesrätin Dr. Ruperta Lichtenecker (Grüne, Oberösterreich): Sehr geehrter Herr Präsident! Herr Staatssekretär! Hohes Haus! Werte Damen und Herren! Die vier nun vorliegenden Punkte betreffen Materien im Bereich der Finanzen. Dem Hypotheken­bankgesetz und dem Scheidemünzengesetz werden wir Grünen zustimmen. Wobei ich an Herrn Staatssekretär Finz noch eine Frage habe – ich ersuche ihn, das heute noch zu klären.

Die Frage: Kann man 100-prozentig davon ausgehen, dass mit der vorliegenden Rege­lung zum Hypothekenbankgesetz sowohl für die Konsumentinnen und Konsumenten als auch für den Bund die optimalste Lösung gefunden wurde und nicht nur auf den Druck aus der Wirtschaft, aus dem Bankenwesen reagiert wurde?

Die beiden Bereiche Investmentfondsgesetz und Bankwesengesetz finden nicht unsere Zustimmung, und zwar auf Grund der Aufsicht. Im Speziellen: Die Abschlussprüfer von Banken sind mit dieser Vorlage nicht mehr automatisch Organe des Bundes bezie­hungsweise der Aufsicht. Damit wird das Amtshaftungsrisiko des Bundes reduziert.

Von Seiten der Finanzmarktaufsicht wird nun befürchtet, dass es auf Grund der Neu­regelung zu einem Informationsdefizit im Bereich der Bankenaufsicht kommen wird. Und es stellt sich natürlich die Frage, inwieweit auch die von der Finanzmarktaufsicht vorgeschlagenen flankierenden Maßnahmen berücksichtigt wurden, um diesem be­fürchteten Informationsdefizit entgegenzuwirken.

Die zweite Frage: Warum wurde dem Wunsch der Finanzmarktaufsicht, mittels einer Verfassungsbestimmung einen Amtshaftungsausschluss zu regeln, nicht Rechnung getragen?

 


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